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Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Leichenschauschein des Arztes
  • Bei Eintritt des Todes im "St. Vincenz-Krankenhaus" erfolgt eine schriftliche Anzeige des Krankenhauses.
  • Bei Eintritt des Todes in der Wohnung oder im Standesamtsbezirk mündliche Anzeige des Sterbefalles unter Vorlage des Personalausweises des Anzeigenden (Ausnahme: Der Anzeigende ist dem Standesbeamten persönlich bekannt).
  • Bei verheirateten oder verheiratet gewesenen Personen ein Auszug aus dem Familienbuch des Standesamtes, wenn die Ehe nach 1958 in Deutschland geschlossen wurde (in den neuen Bundesländern nach dem 03.10.1990). Das beim zuständigen Standesamt geführte Familienbuch ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das im Besitz der Eheleute ist! Das Stammbuch kann aber zur Eintragung des Sterbefalles mit vorgelegt werden.
  • Bei Eheschließung vor dem Jahre 1958 ist die Heiratsurkunde und gegebenenfalls die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartnersmitzubringen; bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk; bei Ledigen die Geburtsurkunde.
  • Die vorgenannten Informationen betreffen nur die Sterbefälle mit natürlicher Todesursache. Bei Suizid, Tötung, Unfalltod oder nicht aufgeklärter Todesursache wird empfohlen, zunächst bei dem zuständigen Standesamt die erforderlichen Informationen einzuholen.

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