Welche Formalien müssen nach einem Sterbefall erledigt werden?
Bei einem Sterbefall müssen Sie
- den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist. Bei Eintritt des Todes in einem Krankenhaus oder Heim wird dies von der Krankenhaus- beziehungsweise der Heimleitung veranlasst.
- die Todesbescheinigung vom Arzt ausstellen lassen.
- ein Bestattungsunternehmen auswählen und beauftragen.
- die Überführung der verstorbenen Person zur Friedhofshalle (am Wohnort oder wenn vereinbart, zu einem anderen Bestattungsort) veranlassen.
- die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen (wird auch von dem beauftragten Bestattungsunternehmen wahrgenommen). Für die Stadt Limburg a. d. Lahn und ihre Stadtteile ist dies das
Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen.