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Welche Formalien müssen nach einem Sterbefall erledigt werden?

Bei einem Sterbefall müssen Sie

  • den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist. Bei Eintritt des Todes in einem Krankenhaus oder Heim wird dies von der Krankenhaus- beziehungsweise der Heimleitung veranlasst.
  • die Todesbescheinigung vom Arzt ausstellen lassen.
  • ein Bestattungsunternehmen auswählen und beauftragen.
  • die Überführung der verstorbenen Person zur Friedhofshalle (am Wohnort oder wenn vereinbart, zu einem anderen Bestattungsort) veranlassen.
  • die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen (wird auch von dem beauftragten Bestattungsunternehmen wahrgenommen). Für die Stadt Limburg a. d. Lahn und ihre Stadtteile ist dies das

Standesamt

Hospitalstraße 2
65549 Limburg a. d. Lahn

  • Fax: 06431 203 924

Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen.

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