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Übergabe der Unterschriften des Bürgerbegehrens

Noch bis Ende des Tages haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens, das sich gegen den am 13. November 2023 von der Stadtverordnetenversammlung gefassten Beschluss richtet, der sich für die Beauftragung eines Falkners zur Lösung des Taubenproblems in der Innenstadt ausspricht, Zeit, die erforderlichen 2.672 Unterschriften wahlberechtigter Limburger zu sammeln und beim Magistrat der Stadt Limburg abzugeben.

Bereits heute Mittag hatten Philip Hirt, Melanie Leonhardt und Tanya Müller als Initiatoren des Bürgerbegehrens nach eigenen Angaben etwa 3.800 gesammelte Unterschriften an Silke Derichs, Büroleitende Beamtin der Stadt Limburg, übergeben.

Nun folgt die formale Prüfung der Voraussetzungen des Bürgerbegehrens. Ein entscheidender Teil davon ist die Prüfung jeder einzelnen Unterschrift auf der Liste. Dazu gehört, ob die Person in Limburg als Einwohner der Stadt gemeldet ist und ebenso, ob diese wahlberechtigt ist. Ist das erledigt, werden die Unterschriften gezählt. Sind 2.672 gültige Unterschriften erreicht, entscheidet im nächsten Schritt die Stadtverordnetenversammlung, wie es weiter geht. Sie können dem Bürgerbegehren folgen und ändern ihre Befürwortung, die Stadttauben durch einen Falkner töten zu lassen, ab oder es kommt zu einem Bürgerentscheid. Hierbei treffen dann die Bürgerinnen und Bürgern die Entscheidung über die Stadttauben.

Sprechen sich die Stadtverordneten für einen Bürgerentscheid aus, muss dieser innerhalb der kommenden drei bis sechs Monate nach diesem Beschluss an einem Sonntag durchgeführt werden. Die Abstimmung erfolgt wie eine Wahl mit einem Ja oder Nein der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aus Limburg. Erfolg hat der Bürgerentscheid nur, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen und zugleich 25 Prozent der dann wahlberechtigten Bevölkerung diesem mit einem Ja zustimmen.

Wird dieses Quorum von 1/4 der Stimmberechtigten beim Bürgerentscheid weder von den "Ja"- noch von den "Nein"-Stimmen erreicht, hat die Stadtverordnetenversammlung die Angelegenheit zu entscheiden.

23.01.2024 

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