Stiftungen
Anna-Ohl-Stiftung
Auf private Initiative einer Limburger Bürgerin wurde die „Anna-Ohl-Stiftung“ ins Leben gerufen. Als Grundstock für die Stiftung wurde von der Stifterin ein beträchtliches Vermögen eingebracht.
Zweck der Stiftung ist der Bau und die Unterhaltung von Altenwohnanlagen, Altenheimen, Altenpflegestationen und ähnlichen Einrichtungen zur Betreuung alter bedürftiger Personen in der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn.
Mit Stiftungsvertrag vom 2. Dezember 1981 wurde die rechtlich unselbständige Stiftung errichtet. In diesem Stiftungsvertrag hat sich die Stadt verpflichtet, für die Errichtung einer geplanten Altenwohnanlage Grundstücke und Sachleistungen einzubringen. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 3. Dezember 1981 die Stiftung angenommen und den Stiftungsvertrag und die Verwaltungsordnung gebilligt.
Vorstand zur Verwaltung
Zur Leitung und Verwaltung der Anna-Ohl-Stiftung wurde ein Vorstand gebildet, dem zunächst die Stifterin selbst, nach ihrem Tode ein Mitglied ihrer Familie, der Bürgermeister als Vorsitzender, Mitglieder des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung sowie Bedienstete der Stadt angehören.
In der Hubertusstraße in Limburg wurde eine Altenwohnanlage mit 12 Wohnungen errichtet. Diese Anlage, die insgesamt rund1,4 Millionen € gekostet hat, wurde neben dem von der Stifterin und von der Stadt eingebrachten Vermögen mit einem Wohnungsbaudarlehen des Landes in Höhe von 600.000 € finanziert.
Seit der Werner-Senger-Stiftung (vergleiche Bürgerhospitalfonds) aus dem 14. Jahrhundert hat kein Bürger mehr der Stadt ein solch namhaftes, zweckbestimmtes Vermögen überlassen.
Anna Ohl ist Ehrenbürgerin Limburgs
Am 01. Oktober 1983 konnten erstmals 20 ältere Mitbürger in ihr neues Zuhause einziehen. Eine Erweiterungsfläche für die Erfüllung der Zwecke der Stiftung steht zur Verfügung.
Für ihr beispielhaftes soziales Engagement zum Wohle älterer Mitmenschen wurde Anna Ohl 1987 das Ehrenbürgerrecht, die höchste Auszeichnung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn, verliehen.
Anna Ohl war – und ist bis heute – die erste und einzige Frau, der das Ehrenbürgerrecht der Stadt verliehen wurde.
Frau Ohl verstarb am 21. Juni 1987, kurz vor ihrem 94. Geburtstag.
Weitere Infos bei:
Über der Lahn 1
65549 Limburg a. d. Lahn
- Telefon: 06431 203-237
- Raum: 102
Bürgerfonds Dietkirchen
Die rechtlich unselbständige Stiftung Bürgerfonds Dietkirchen wurde am 5. März 1998 von den Eheleuten Paul und Ria Wolf aus Dietkirchen errichtet. Zweck der Stiftung ist die finanzielle und sachliche Unterstützung von Einzelpersonen, Gruppen, Vereinen und Verbänden im Stadtteil Dietkirchen nach der Entscheidung des Kuratoriums. Zielsetzung ist die Verhinderung, Beseitigung oder Milderung drohender oder bestehender – insbesondere unverschuldeter – Notlagen. Vereine und Verbände können nur dann gefördert werden, wenn diese sich sozialen Zwecken satzungsgemäß verpflichtet haben und als gemeinnützig anerkannt sind. Das Kuratorium besteht aus 11 Personen.
Unterstützung für Familien mit Kindern
Die Stiftung konnte nur durch die Großzügigkeit des Ehepaares Wolf ins Leben gerufen werden. In der heutigen Zeit ist es wichtig zu sehen, dass es noch Menschen gibt, die nicht nur auf ihren eigenen Vorteil bedacht sind, sondern auch für die Nöte anderer ein Gespür haben.
Nach dem Jahresabschluss 2022 beläuft sich das Stiftungskapital auf 118.058,71 €. Die Hälfte der Zinserträge wird jeweils dem Stiftungskapital zugeschlagen. Die andere Hälfte, jährlich fast 2.000,00 €, kann für den Stiftungszweck verwendet werden. Bislang wurden insbesondere Familien mit Kindern unterstützt, die sich durch zum Beispiel Tod oder Arbeitslosigkeit eines Elternteils vorübergehend in einem finanziellen Engpass befanden.
Weitere Infos bei:
Dirk Kindermann
Amtsleiter Kämmerei
Über der Lahn 1
65549 Limburg a. d. Lahn
- Telefon: 06431 203-416
- Raum: 004
Bürgerhospitalfonds
Die Stiftung hat ihre Ursprünge etwa im Jahr 1300. Die absolut überwiegenden Vermögenswerte erhielt sie jedoch erst durch die Zustiftung des Werner Senger gemäß seiner letztwilligen Verfügung aus dem Jahr 1358. Kurz zusammengefasst diente das Stiftungsvermögen bzw. die Erträge daraus einst dazu, durchreisenden Pilgern kurzfristig Unterkunft und Verpflegung zukommen zu lassen und armen und kranken Pilgern eine längere materielle Unterstützung zu gewähren. Bereits zu Zeiten der Reformation, in denen Wallfahrten stark zurückgingen bzw. durch protestantische Landesherren gänzlich untersagt wurden, ist anzunehmen, dass sich der Anstaltszweck von der Beherbergung von Pilgern auf die Beherbergung von Armen, Kranken und Fremden verschoben hat. Dieser Stiftungszweck, die materielle Unterstützung Armer und Kranker, kann in der heutigen Zeit noch verfolgt werden.
Neue Stiftungsverfassung
Das Vermögen der Stiftung „Bürgerhospitalfonds“ wurde bis 1999 lediglich aufgrund verschiedener Dienstanweisungen, die die internen Zuständigkeiten und Aufgaben regeln sowie unter Zuhilfenahme des Testamentes des (Zu-)Stifters Werner Senger aus dem Jahre 1358 und den einschlägigen Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung verwaltet. Zu berücksichtigen ist außerdem das Urteil des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden aus dem Jahre 1970, was den Bürgerhospitalfonds in eine rechtlich selbständige örtliche Stiftung eingestuft hat. In dem damaligen Rechtsstreit wurde letztendlich geklärt, dass es sich bei dem Bürgerhospitalfonds um eine Stiftung im Sinne (des heutigen) § 120 HGO handelt. Das heißt, der Bürgerhospitalfonds ist eine rechtlich selbstständige juristische Person und wird lediglich von den städtischen Gremien in den gleichen Zuständigkeiten wie für das städtische Vermögen verwaltet. Das bedeutet jedoch nicht, dass mit dem Vermögen des Bürgerhospitalfonds in gleicher Art und Weise wie mit dem städtischen Vermögen umgegangen werden kann.
Das Stiftungsvermögen ist grundsätzlich in ungeschmälertem Umfang dauerhaft zu erhalten und dient in erster Linie den Zielen und Zwecken der Stiftung. Aus einer gutachterlichen Stellungnahme im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit können verschiedene Rückschlüsse auf den heute gültigen Stiftungszwecke gezogen werden.
Als Rechtsgrundlage für die Verwaltung der Stiftung ist auch das Hessische Stiftungsgesetz zugrunde zulegen. Dieses trifft verbindliche Regelungen für alle rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts und des öffentlichen Rechts, die ihren Sitz in Hessen haben.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung vom 15.12.1999 kam die Stadt Limburg, die die Stiftung verwaltet, den gesetzlichen Bestimmungen nach.
Anna-Kirche kam erst später dazu
Was die heutigen Gebäude der Anna-Kirche und des Brüderhauses angehen, so sind diese circa im Jahr 1573 gegen das ursprüngliche Hospital bei der Lahnbrücke getauscht worden, da das dortige Hospital nicht günstig gelegen und bei Überschwemmungen in Mitleidenschaft gezogen war. Die heutigen Gebäude der Anna-Kirche und des Brüderhauses sind somit unmittelbar auf die früheren Kerngebäude der Stiftung zurückzuführen. Die Unterhaltung dieser Gebäude im Sinne des mit der Schenkung gedachten ursprünglichen Zweckes ist also heute noch als Teil des Stiftungszweckes anzusehen.
Auf Grund des verwaltungsgerichtlichen Urteils wurden im Jahr 1970 die beiden Hauptaufgaben des Bürgerhospitalfonds wie folgt festgelegt:
- Die Gewährleistung des Gottesdienstes in der Anna-Kirche mit allem was dazu gehört.
- Die Unterstützung der damals noch existierenden Hospitalpfründner.
Das Vermögen der Stiftung sei so zu verwalten, dass die Mittel, die für diese beiden Hauptaufgaben gebraucht werden, zur Verfügung stehen.
Lokalarmenfonds
In einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Entwurfes einer Verfassung wurde unter Zugrundelegung der oben aufgeführten Rechtsgrundlagen die jetzt genehmigte Verfassung ausgearbeitet. In die Verfassung wurde bereits der Akt der Vermögensübertragung und anschließende Auflösung der ebenfalls rechtlich selbstständigen Stiftung „Lokalarmenfonds“, Limburg, die über ein vergleichsweise geringes Vermögen verfügt aufgenommen. Die Stiftung „Lokalarmenfonds“ ist nach Recherchen im Hessischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden auf einen vergleichbaren Zweck ausgerichtet. In letztwilligen Verfügungen, die aus der Zeit vor Zustiftung des Teils des Kloster Bethlehem stammten, ist stets die Verwendung für Arme und Kranke genannt.
Die Stiftung Lokalarmenfonds ist jedoch wesentlich jünger. Ihre Ursprünge liegen etwa im Jahr 1800. Die bedeutendste Zustiftung ist hier, wie bereits erwähnt, ein Teil des Klosters Bethlehem. Da die Stiftung „Lokalarmenfonds“ aus ihrem Vermögen alleine nicht mehr den Stiftungszweck erfüllen konnte, insbesondere weil Erträge daraus fehlten, war eine „Verschmelzung“ mit dem Bürgerhospitalfonds sinnvoll und ratsam.
Zur Verfassung im Einzelnen
Der Namen der Stiftung und die Rechtsform sind historisch bzw. durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vorgegeben, ebenso der Sitz. In der Satzung wurde die einzel von der Kommunalaufsicht zu genehmigende „Verschmelzung“ mit der Stiftung „Lokalarmenfonds“ aufgenommen. Zur Information wurden ebenfalls Hinweise auf die Ursprünge der Stiftung aufgenommen. Der Stiftungszweck besteht sowohl in dem Zweck der materiellen Unterstützung Hilfebedürftiger (der dem ursprünglichen Zweck der Stifter, insbesondere des Zustifters Werner Senger sehr nahe kommt), als auch in der Unterhaltung und angemessenen Nutzung der Anna-Kirche und des Brüderhauses, die ebenfalls im Eigentum der Stiftung stehen. Den veränderten Verhältnissen gegenüber den vergangenen Jahrhunderten wurde auch dahingehend Rechnung getragen, dass aus den Erträgen der Stiftung Zuwendungen und Zuschüsse an Dritte gegeben werden können, z.B. gemeinnützigen Organisationen. Durch die Stiftungsverfassung ist der Bürgerhospitalfonds erstmals in der Lage, die Vergünstigungen für gemeinnützige Zwecke, insbesondere Steuervergünstigungen, in Anspruch zu nehmen
Das Stiftungsvermögen ist selbstverständlich risikosicher und ertragbringend anzulegen. Hinsichtlich der Vertretung und Verwaltung der Stiftung ergeben sich keine Änderungen der bisherigen Praxis, außer dass neben einer Jahresrechnung auch ein Jahresbericht über die Erfüllung des Stiftungszweckes anzufertigen ist.
Verfassung Bürgerhospitalfonds
Umfangreiches Vermögen soll Erträge sichern
Der Bürgerhospitalfonds ist derzeit Eigentümer von insgesamt knapp 84 Hektar unbebauten Grundstücken in Nauheim (21,86 Hektar), Limburg (20,83 Hektar), Eschhofen (18,4 Hektar), Offheim (6,6 Hektar), sowie in Lindenholzhausen, Elz, Niederbrechen, Gückingen, Linter und Dietkirchen. Teilweise handelt es sich um Bauerwartungsland.
Außerdem ist er Eigentümer der Annakirche und des dazugehörenden Brüderhauses (teilweise Verwaltungsgebäude) im Stadtzentrum, der Gebäudeeinheit der einstigen Kapelle des ehemaligen Kloster Bethlehems, des Seniorenhauses in Blumenrod mit 59 Wohneinheiten, den Wohnhäusern Heinrich von Kleistraße 2 und 2a mit 20 Wohneinheiten, den Wohnhäusern Rheinstraße 3 und Diezerstraße 54 mit insg. 9 Wohneinheiten.
Das Gesamtvermögen der gemeinnützigen Stiftung wird auf ca. 11 Millionen € geschätzt, dem stehen Verbindlichkeiten in Höhe von circa. 2,1 Mio. € gegenüber.
Fazit
Im Ergebnis ergibt die neue Verfassung der Stiftung „Bürgerhospitalfonds“ eine solide Grundlage für die ordnungsgemäße Verwaltung und somit Erhaltung eines ertragreichen Stiftungsvermögens in der Zukunft, bleibt zu hoffen ebenfalls für Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte. Gleichzeitig wird auch für künftige Zustiftungen die Gewähr geleistet, dass diese nur zweckentsprechend verwendet werden. Sich den uneigennützigen Zielen und ehrenwerten Absichten der Stifter der vergangenen Jahrhunderte anzuschließen lohnt sich auch heute noch.
Weitere Informationen bei:
Christoph Heep
Abteilungsleiter Bauverwaltung und Bewirtschaftung von Grundbesitz
Über der Lahn 1
65549 Limburg a. d. Lahn
- Telefon: 06431 203-215
- Raum: 103
Rudi-Wagner-Stiftung
Die Stiftung wurde im Jahr 1980 durch den ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Eschhofen, Rudi Wagner, und seine Frau Maria ins Leben gerufen. Grundstock war ein ansehnlicher Geldbetrag aus dem Privatvermögen des Ehepaares Wagner. Durch verschiedene Zustiftungen und Spenden ist das Kapital der Stiftung auf nunmehr 183.085,84 € angewachsen.
Der jährliche Stiftungserlös ist gemäß Stiftungsurkunde für die finanzielle Unterstützung geistig und körperlich behinderter Kinder zu verwenden. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Förderung gemeinnütziger Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß der Betreuung behinderter Kinder und Jugendlicher verpflichtet haben. Über die Verwendung des Stiftungserlöses hat der jeweilige Bürgermeister der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn zu entscheiden.
Zusammen mit dem Spendenbetrag des Jahres 2016 wurden durch die Rudi-Wagner-Stiftung seit ihrer Gründung insgesamt 180.825,93 € den verschiedensten Institutionen und Einrichtungen sowie Privatpersonen zur Verfügung gestellt. Damit hat sie in dieser Zeit einen wichtigen Beitrag zur Integration behinderter Kinder und Jugendlicher geleistet.
Unter anderem wurden Kindergärten bei der Beschaffung von therapeutischen Spielgeräten und –materialien unterstützt. Damit können behinderte Kinder mit nicht behinderten gemeinsam in einer Einrichtung betreut werden. Dies verhindert die Unterbringung der behinderten Kinder in speziellen Einrichtungen.
Auch die Lebenshilfe Limburg und die benachbarten Astrid-Lindgren-Schule und Albert-Schweitzer-Schule wurden schon mehrfach mit Beträgen aus der Stiftung in ihrer wichtigen Arbeit zur Integration behinderter Kinder und Jugendlicher unterstützt. Des weiteren wurden auch Selbsthilfegruppen bedacht, die sich um die Belange behinderter Menschen kümmern. Behinderte Kinder und ihre Eltern werden mit finanziellen Zuwendungen direkt unterstützt, wenn Notlagen zu verhindern oder zu beseitigen sind.
Weitere Infos bei:
Christian Spiegelberg
Amtsleiter Amt für Familie, Soziales und Integration
Hospitalstraße 2
65549 Limburg a. d. Lahn
- Telefon: 06431 203-452
- Raum: 201
Stalingradkämpferstiftung
Die ehemaligen Stalingradkämpfer treffen sich bereits seit 1960 alle 2 Jahre in Limburg. Im Zuge eines Treffens wurde das von einem ehemaligen Stalingradkämpfer entworfene Mahnmal mit der Aufschrift „Stalingrad 1943“ auf dem Hauptfriedhof in Limburg aufgestellt. Es handelt sich um das zentrale deutsche Denkmal zum Gedenken alle in Stalingrad und in der anschließenden Gefangenschaft gefallenen und verstorbenen Soldaten.
Das Denkmal wurde 1964 durch den Bund ehemaliger Stalingradkämpfer Deutschland mit Hilfe der Bundeswehr und Unterstützung der Stadt Limburg aus einem 21 Tonnen schweren Granitblock aus dem Fichtelgebirge errichtet. Unter der 200 Kilogramm schweren Bronzeschale befindet sich ein von der Glasfachschule Hadamar gestifteter Kristallblock mit Erde aus Stalingrad.
Die Stadt Limburg hat mit der Gestaltung dieser Gedenkstätte eine besondere Verpflichtung. Von 1988 an hat die Stadt Limburg die Stiftung des Bundes der ehemaligen Stalingradkämpfer und damit die Erhaltung und Pflege übernommen – auch über die Zeit des Bestehens des Bundesverbandes hinaus.
Gleiches gilt auch für die auf dem Domfriedhof befindliche Stele mit der Abbildung der Stalingrad-Madonna, die der Pfarrer und Oberarzt Dr. Reuber, der aus Stalingrad nicht mehr zurückkehrte, auf die Rückseite einer russischen Landkarte zeichnete, um den Menschen, die ebenso tragende wie überwindende Kraft des Christentums zu predigen.
Diese Stele wurde durch einen ehemaligen Stalingradkämpfer anlässlich des 50. Jahrestages der Schlacht um Stalingrad fertigen lassen und in seinem privaten Garten in Krefeld aufgestellt. Nach seinem Tod wurde die Stele durch seine Erben dem Bund ehemaliger Stalingradkämpfer übertragen und im Jahr 2002 auf dem Domfriedhof aufgestellt.
Gemäß dem Stiftungszweck hat die Stadt das in die Stiftung eingebrachte Vermögen des Vereins unmittelbar und ausschließlich zur Erhaltung und Pflege der Stalingrad-Gedächtnisstätte und der Stele Madonna von Stalingrad zu verwenden. Die Stadt hat zudem dafür Sorge zu tragen, dass an dem Ehrenmal jeweils am Volkstrauertag eines jeden Jahres ein Kranz niedergelegt und die Schale entzündet wird.
Nach dem Jahresabschluss 2022 beläuft sich das Stiftungskapital auf 118.759,15 €.
Weitere Infos bei:
Silke Derichs
Amtsleiterin Hauptamt
Über der Lahn 1
65549 Limburg a. d. Lahn
- Telefon: 06431 203-204
- Raum: 409
Kunstsammlungen der Stadt Limburg
Ausstellungen
Seit 1985 luden mehr als 200 Ausstellungen zu einem Besuch in die Kunstsammlungen der Stadt Limburg ein: Regelmäßig öffnet das städtische Ausstellungshaus sein Kunstdepot, um die Kunstschätze der Eigenen Sammlungen erlebbar zu machen. Immer wieder standen Ausstellungen berühmter Künstler der Kunstgeschichte im Veranstaltungsprogramm: Werke von Max Ernst, Salvador Dali, Marc Chagall oder Pablo Picasso wurden in den Kunstsammlungen der Stadt Limburg gezeigt. Einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen und Strömungen des Kunstmarktes gaben Ausstellungen mit Künstlerinnen und Künstlern der Gegenwart. Darunter Berühmtheiten wie James Rizzi und Otmar Alt, aber auch junge aufstrebende Talente wie Fides Becker, Anja Luithle und Moritz Götze stellten ihr Können und Talent unter Beweis. Aber auch zeitgenössische Künstlerinnen und Künstler der Region prägten mit ihren Werken das Gesicht der Kunstsammlungen der Stadt Limburg. Bei vielen Aktivitäten wird die Stadt Limburg seit 1980 vom Förderkreis Bildende Kunst Limburg e. V. unterstützt.
Die Kunstsammlungen der Stadt Limburg sind von Mitte März bis Ende November eines jeden Jahres geöffnet.
Das städtische Ausstellungshaus ist nicht barrierefrei.