Archivalie der Woche 211
Schutz Limburgs vor Verunstaltung
Am 14. Mai 1912 erließ der Magistrat mit Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung das „Ortsstatut zum Schutz der Stadt Limburg a. d. Lahn gegen Verunstaltung“. Grundlage war das „Gesetz gegen die Verunstaltung von Ortschaften in landschaftlich hervorragenden Gegenden“ von 1907.
In Paragraph 1 wird das betroffene Gebiet umrissen: „Für das von der Lahn, dem Lahnweg vom katzenturme bis zur Grabenstraße, der Unteren und Oberen Grabenstraße“ (diese Unterscheidung wurde erst 1936 aufgegeben), „der Frankfurterstraße von der Grabenstraße bis zum Eschhöferweg und von dem Eschhöferweg umgrenzte Stadtgebiet (Altstadt) ist die baupolizeiliche Genehmigung zur Ausführung von Bauten und bauliche Änderungen zu versagen, wenn dadurch die Eigenart des Orts- oder Straßenbildes beeinträchtigt werden würde.“ So wurde sichergestellt, dass der Charakter der Altstadt erhalten blieb, auch wenn sie bei Weitem nicht in dem Zustand war wie heute. Es folgt in Paragraph 2 eine Aufzählung der Gebäude, an denen keine umfassenden Änderungen vorgenommen werden durften. Dazu zählten Dom und Schloss, Lahnbrücke, Barfüßerkirche, das Landratsamt in der Erbach und die Kapelle (alte Synagoge), die Kreuzkapelle auf dem Greifenberg, das neue Rathaus, das Gymnasium und die neue Synagoge. Die Auflistung der letzten drei Gebäude erstaunt, da sie noch sehr neu waren. Das Rathaus wurde von 1897 bis 1899 errichtet, das Gymnasium (am heutigen Freiherr-vom-Stein-Platz) 1905 und die Synagoge an der Schiede (gegenüber dem Gericht) 1902/03.
Das Statut untersagte Änderungen von Baustoff und Farbe an den Gebäuden und gab der Baupolizei die Möglichkeit, die Anbringung von Reklameschildern, Schaukästen, Aufschriften oder Abbildungen zu reglementieren.
Für das übrige Stadtgebiet galt, dass nur solche Gebäude errichtet werden durften, die dem Charakter der Landschaft und dem Ortsbild entsprechen und keine Verunstaltung waren. Der Magistrat richtete eine Bauberatungsstelle ein, um Bauherren und Bauleitern zur Seite zu stehen, so dass die Ausführung ihrer Projekte dem Statut entsprach.
Das Ortsstatut trat mit seiner Veröffentlichung am 25. Mai 1912 in Kraft.