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Magistrat

Der Magistrat ist das Verwaltungsorgan der Stadt. Er entscheidet über die Angelegenheiten der laufenden Verwaltung, zum Beispiel über die Einstellung von Beschäftigen oder Auftragsvergaben für Bauprojekte. Den Vorsitz im Magistrat führt Bürgermeister Dr. Marius Hahn. Ihm zur Seite stehen 1. Stadtrat Michael Stanke und 13 weitere ehrenamtliche Stadträte. Die Sitzungen des Magistrats sind nicht öffentlich.

Die Mitglieder des Magistrats werden mit Ausnahme des von den Bürgern zu wählenden Bürgermeisters von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.

Die Namen der aktuellen Mitglieder des Magistrats und deren Kontaktdaten finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.
Aufgaben des Magistrats

Zu den Aufgaben des Magistrats zählen unter anderem:

  • Leitung der Verwaltung als kollegiales Organ
  • Besorgung der laufenden Verwaltung der Stadt nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der bereitgestellten Mittel
  • Ausführung der Gesetze und Verordnungen
  • Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung (Magistratsvorlagen)
  • Teilnahme an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung
  • Anstellung, Beförderung und Entlassung der Bediensteten der Stadtverwaltung

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