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Verkehrt herum über die Alte Lahnbrücke

Seit Mitte März gilt auf der Alten Lahnbrücke eine neue Verkehrsführung. Nach der anfänglichen Eingewöhnungsphase und etlichen Verwarnungen wurde die Einbahnstraßenregelung weitgehend beachtet. Doch leider gibt es nun wieder vermehrt Verstöße gegen die neuen Regeln auf der Brücke.

„Eigentlich sind wir mit der Regelung sehr zufrieden und haben dafür auch viel Lob erhalten. Doch leider müssen wir in den vergangenen Wochen feststellen, dass vermehrt gegen die Einbahnstraßenregelung und auch gegen das Überholverbot von Zweirädern verstoßen wird. Daher kontrolliert unsere Stadtpolizei das Verkehrsgeschehen auf der Alten Lahnbrücke nun intensiver“, macht der 1. Stadtrat Michael Stanke deutlich. Immer wieder sind Autos auf der Brücke stadtauswärts unterwegs, immer wieder kommt es vor, dass Radfahrerinnen und Radfahrer auf dem Weg in die Innenstadt von Autos überholt werden, obwohl vom Brückenturm bis zum Ende der Brücke ein Überholverbot von Zweirädern gilt. Auf dieses Verbot weist ein entsprechendes Schild vor dem Turm hin.

Die Begründung für die verbotene Fahrt über die Brücke ist immer wieder gleich. Die Mitarbeitenden der Stadtpolizei bekommen zu hören „Der Weg über die alte Brücke ist noch im Navi drin und mir so angegeben worden“, „Ich fahre seit vielen Jahren über die Brücke und mir ist die Änderung nicht bekannt“ oder „Ich war in Gedanken und habe das gar nicht bemerkt“ und manchmal gibt es auch die klare Ansage, dass die neue Verkehrsregelung persönlich als unsinnig empfunden wird und man nicht gewillt ist, einen anderen Weg zu nehmen.

Mehr Aufmerksamkeit erzeugen

Seit 1. Mai hat es knapp 50 Verwarnungen gegeben, ein Großteil davon entfällt auf die Missachtung der Einbahnstraßenregelung auf der Alten Lahnbrücke. „Wir werden versuchen, bei der Beschilderung oder dem Hinweis auf die Einbahnstraßenregelung mehr Aufmerksamkeit zu erzeugen“, kündigt Stanke an. So soll es auch Hinweise auf der Fahrbahn geben, zum anderen geht es darum, die Sichtbarkeit der Schilder vor der Zufahrt auf die Brücke zu erhöhen. „Wer bewusst gegen die Regelung verstößt, wird sich natürlich auch durch verbesserte Hinweise nicht abhalten lassen, da helfen nur Kontrollen“, macht der 1. Stadtrat deutlich. Die inzwischen verstärkten Kontrollen durch die Stadtpolizei sollen daher fortgeführt werden.

Auf der Brücke gilt in Fahrtrichtung Innenstadt, die dem allgemeinen Autoverkehr zur Verfügung steht, ein Überholverbot von Zweirädern. Dies dient dem Schutz derer, die auf zwei Rädern unterwegs sind und denen auf dem Weg in die Innenstadt kein separater Streifen zur Verfügung steht, sondern sich die Fahrbahn mit den Autos teilen müssen. Auf der Fahrt in die Innenstadt gilt zudem eine Tempobegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde. Von der Mehrheit der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden die neuen Regeln befolgt, mehr noch: „Wir haben deutlich mehr positive als negative Rückmeldungen auf die neue Verkehrsregelung“, so der 1. Stadtrat.

Keine Überlastung

„Seitdem die neue Verkehrsregelung gilt, hat es keine Überlastungen bei der Fahrt stadtauswärts auf der Lichfield-Brücke gegeben. Der Weg über die Grabenstraße und die Konrad-Kurzbold-Straße auf die Lichfield-Brücke ist daher eine zügige und sinnvolle Alternative zum nicht mehr zur Verfügung stehenden Weg über die Alte Lahnbrücke“, verdeutlicht Stanke. Nur die Busse der Stadtlinie dürfen die Brücke noch stadtauswärts befahren. Für Radelende steht auf dem Weg von der Innenstadt über den Fluss ein Schutzstreifen zur Verfügung, der um den Brückenturm herumführt.

Allerdings halten sich auch Radfahrerinnen und Radfahrer nicht immer an die Regeln beim Passieren der Brücke. Die rote Ampel auf der Westerwaldseite vor dem Brückenturm, sie ermöglicht den Bussen aus der Gegenrichtung das Befahren der Brücke, wird immer wieder missachtet.

Einbahnstraße Schleusenweg

Auch die Einbahnstraßenregelung im Schleusenweg wird ignoriert. Elf Verwarnungen wurden seit 1. Mai durch Mitarbeitende der Limburger Stadtpolizei erteilt, da der Fahrtweg entgegen der Einbahnstraßenrichtung eingeschlagen wurde. Auch hier besteht Kontrollbedarf, aber auch die Notwendigkeit einer besseren Sichtbarkeit in der Beschilderung. Wie das umgesetzt werden soll und ob es in der Westerwaldstraße Vorhinweise auf dem Weg zum Parkbad und Campingplatz über die Straße Seilerbahn geben wird, befindet sich aktuell in der Prüfung.

12.05.2023 

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