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Pflicht zur Straßenreinigung

Das Ordnungsamt als örtliche Ordnungsbehörde weist die Grundstückseigentümer in der Stadt auf ihre Pflicht der Straßenreinigung hin.

Nach der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Limburg (Straßenreinigungssatzung) sind die Grundstückseigentümer zur Straßenreinigung verpflichtet. Die Reinigungspflicht erstreckt sich unter anderem auf Straßen, Gehwege, Parkplätze, Böschungen und Ähnliches, auf die Rinnen entlang der Straßen sowie die Straßenabläufe der Kanäle.

Die Reinigung umfasst das Entfernen von Laub, Schmutz, Unrat und Ähnliches. Neben dem Kehren gehört zur Reinigung auch das Entfernen von Grünwuchs aus den Zwischenräumen des Pflasters und um die Verkehrszeichen sowie Laternenmasten. Die Satzung über die Straßenreinigung in Limburg kann unter Limburg.de eingesehen werden.

11.04.2023 

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