Archivalie der Woche 196 - Eingabe der Juden an den Kurfürsten
Da das Fleisch koscher (hier als „österlich“ bezeichnet) sein muss, um für Juden zum Verzehr erlaubt zu sein, müssen bestimmte Regeln bei der Schlachtung beachtet werden. Deswegen ließen die jüdischen Limburger bei eigenen Metzgern schlachten. Dagegen protestierte die Metzgerzunft immer wieder und bereitete der jüdischen Bevölkerung Schwierigkeiten. Schließlich wandte sich die „Sämtliche Judenschaft von Limburg“ an den Kurfürsten als Stadtherren, um von ihm die nötige Unterstützung zu erhalten. Der hatte vom Magistrat der Stadt einen Bericht zur Sache verlangt, doch hatte sich offenbar an der Haltung der Metzger noch nichts geändert. So wandten sich die Juden mit Schreiben vom 14. Dezember 1775 nochmals an Kurfürst Clemens Wenzelslaus:
„Ew Churfürstl. Durchlaucht wird noch gnädigst rückerinnerlich beywohnend wie das unterthänigste Judenschaft von Limburg für ohngefehr einem Jahr um die Erlaubnis das Fleisch österlich gleichwie in anderen Dero Landes-Städten aushauen zu dürfen unterthänigst Supplicieret haben. Worauf dann auch die gnädigste Verfügung dahier ausfiele, es solle der Stadt-Magistrat zu Limburg darüber berichten, wofür unterthänigste Judenschaft den pflichtschuldigen Dank abstattet.
Wenn aber nun dieser gnädigster Verfügung dem Vernehm nach die schuldigste Pflicht noch nicht von oben erwehnten Stadt Stadt Magistrat ist bezeiget worden, hergegen Unterthänigste Judenschaft damit so lang verzögert wird.
So gelanget an Ew. Churfürstliche Durchlaucht unterthänigster Judenschaft ihr nochmaliges fußfälligstes Bitten dahin, höchst dieselbe geruhen wollen wegen dem abgeforderten Bericht an den Stadt-Magistrat zu Limburg ein schärferes Befehl ergehen zu lassen, oder aber unterthänigst supplicierenten Judenschaft das österliche Fleisch aushauen, gleichwie in Dero anderen Landes Städten gnädigst zu erlauben.“
Die kurfürstliche Kanzlei sandte das Schreiben mit dem Vermerk, dass bereits mehrfach ein Bericht angefordert worden sei, an den Limburger Stadtrat. Eine zeitnahe Antwort bzw. ein Bericht sind nicht überliefert.