Baulastenverzeichnis (Baulastauskunft)
Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt.
Alle Baulasten werden in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Neben den Baulasten können auch andere baurechtliche Verpflichtungen der Eigentumsberechtigten zu einem das Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen in das Baulastenverzeichnis eingetragen werden sowie auch Auflagen, Bedingungen und Widerrufsvorbehalte.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen (Baulastauskunft). Baulastenauskünfte können schriftlich oder mündlich erteilt werden.
Die Erteilung von schriftlichen Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis erfolgt auf schriftlichen Antrag und ist gemäß Bauaufsichtsgebührensatzung gebührenpflichtig (20,00 € je Flurstück). Der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin erhält eine Kopie des Baulastenblattes und des zugehörigen Lageplanes.
Für eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis benötigen wir folgende Unterlagen:
- Antragsformular "Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis"
- Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise der Grundstückseigentümerin, sofern Sie nicht selbst Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin sind
Die Erteilung von mündlichen Auskünften ist gebührenfrei. Bei mündlichen Auskünften wird dem Antragsteller beziehungsweise der Antragstellerin lediglich mitgeteilt, ob auf dem angefragten Grundstück eine Baulast eingetragen ist und gegebenenfalls die Art der Baulast.
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