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„Limburg - gemeinsam mehr bewegen“

Förderrichtlinie für nachhaltige Mobilität

Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Über der Lahn 1
65549 Limburg a. d. Lahn

Alexandra Haller

Vorzimmer 1. Stadtrat

Über der Lahn 1
65549 Limburg a. d. Lahn

Mira Jana Stockmann

Leiterin der Stabsstelle Energie, Klima- und Umweltschutz

Über der Lahn 1
65549 Limburg a. d. Lahn

Förderziele

Das Förderprogramm verfolgt verschiedene Ziele der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn:

  • im Sinne des Klimaschutzes, den Verbrauch von fossilen Energieträgern zu vermindern und dadurch die lokalen CO2-Emissionen zu senken,
  • als Beitrag zum Luftreinhalteplan die Emissionen von Schadgasen (zum Beispiel NOX) und Feinstaub im Stadtgebiet zu verringern,
  • sowie im Rahmen des Lärmaktionsplanes der Kreisstadt Limburg eine flächendeckende Lärmminderung zum Wohle der Limburger Bürgerinnen und Bürger zu bewirken.

Übersicht

Fördertatbestände
Förderung
maximale Förderhöhe
Ökobonus
Antragsberechtigt
Elektromobilität
L1e bis L4e (2- und 3rädrige Leichtfahrzeuge)
bis zu 25% der Nettokosten
500 €
ja - 100 €
Gewerbe, Privat
L5e bis L7e (3- und 4rädrige Leichtfahrzeuge)
1.000 €
ja - 100 € Gewerbe, Privat
Gebrauchte E-Fahrzeuge M1 und N1
1.000 €
ja - 100 € Gewerbe, Privat
Ladeinfrastruktur
500 € pro Ladepunkt
nein
Gewerbe, Privat

Radverkehr

Fahrradgarage
bis zu 25% der Nettokosten 600 €
nein
Gewerbe, 1-2 Familienhaus im Bestand
Lastenfahrrad (ohne E-Antrieb)
750 €
nein
Gewerbe, Privat
Lastenpedelec
750 €
nein
Gewerbe, Privat
Fahrradanhänger
250 €
nein
Gewerbe, Privat

Hinweise:

  • Antragsberechtigt: Privat (= Privatpersonen) und Gewerbe (= Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen)
  • Die Ladeinfrastruktur muss mit 100 % regenerative Energien versorgt werden.
  • Ökobonus: Nachweis erforderlich, dass gefördertes Elektrofahrzeug am Betriebsstandort mit Ökostrom geladen wird.
  • Für Inhaber/-innen des „Limburg Pass“ wird der Fördersatz auf 50% der Nettokosten angehoben. Die maximale Förderhöhe bleibt bestehen.

Übersicht Fahrzeugklassen

L1e: Zweirädriges Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren.

L2e: Dreirädriges Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren oder bei anderen Verbrennungsmotoren.

L3e: Zweirädriges Kraftfahrzeug (Kraftrad) ohne Beiwagen mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

L4e: Zweirädriges Kraftfahrzeug (Kraftrad) mit Beiwagen mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

L5e: Dreirädriges Fahrzeug (Kraftrad) mit drei symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

L6e: Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug mit einer Leermasse bis zu 350 kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ oder 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren.

L7e: Vierrädriges Kraftfahrzeug, das nicht unter L6e fällt, mit einer Leermasse bis 400 kg (bis 550 kg für Güterbeförderung) ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen und max. Nutzleistung bis zu 15 kW.

M1: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Hinweis:  Die Förderung von Neufahrzeugen dieser EG-Fahrzeugklasse erfolgt durch den Bund.

N1: Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern sowie Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit drei Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse zwischen einer und 3,5 Tonnen. Hinweis:  Die Förderung von Neufahrzeugen dieser EG-Fahrzeugklasse erfolgt durch den Bund.

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