„Limburg - gemeinsam mehr bewegen“
Förderrichtlinie für nachhaltige Mobilität
Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Über der Lahn 1
65549 Limburg a. d. Lahn
Vorzimmer 1. Stadtrat
Über der Lahn 1
65549 Limburg a. d. Lahn
- Telefon: 06431 203-261
- E-Mail: alexandra.haller@stadt.limburg.de
- Raum: 415
Leiterin der Stabsstelle Energie, Klima- und Umweltschutz
Über der Lahn 1
65549 Limburg a. d. Lahn
- Telefon: 06431 203-397
- E-Mail: mira.stockmann@stadt.limburg.de
- Raum: 313
- Hinweis: Termine nach Vereinbarung
Förderziele
Das Förderprogramm verfolgt verschiedene Ziele der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn:
- im Sinne des Klimaschutzes, den Verbrauch von fossilen Energieträgern zu vermindern und dadurch die lokalen CO2-Emissionen zu senken,
- als Beitrag zum Luftreinhalteplan die Emissionen von Schadgasen (zum Beispiel NOX) und Feinstaub im Stadtgebiet zu verringern,
- sowie im Rahmen des Lärmaktionsplanes der Kreisstadt Limburg eine flächendeckende Lärmminderung zum Wohle der Limburger Bürgerinnen und Bürger zu bewirken.
Übersicht
Fördertatbestände | Förderung | maximale Förderhöhe | Ökobonus | Antragsberechtigt |
---|---|---|---|---|
Elektromobilität | ||||
L1e bis L4e (2- und 3rädrige Leichtfahrzeuge) |
bis zu 25% der Nettokosten |
500 € |
ja - 100 € |
Gewerbe, Privat |
L5e bis L7e (3- und 4rädrige Leichtfahrzeuge) |
1.000 € |
ja - 100 € | Gewerbe, Privat | |
Gebrauchte E-Fahrzeuge M1 und N1 |
1.000 € |
ja - 100 € | Gewerbe, Privat | |
Ladeinfrastruktur |
500 € pro Ladepunkt |
nein |
Gewerbe, Privat | |
Radverkehr | ||||
Fahrradgarage |
bis zu 25% der Nettokosten | 600 € |
nein |
Gewerbe, 1-2 Familienhaus im Bestand |
Lastenfahrrad (ohne E-Antrieb) |
750 € |
nein |
Gewerbe, Privat | |
Lastenpedelec |
750 € |
nein |
Gewerbe, Privat | |
Fahrradanhänger |
250 € |
nein |
Gewerbe, Privat |
Hinweise:
- Antragsberechtigt: Privat (= Privatpersonen) und Gewerbe (= Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen)
- Die Ladeinfrastruktur muss mit 100 % regenerative Energien versorgt werden.
- Ökobonus: Nachweis erforderlich, dass gefördertes Elektrofahrzeug am Betriebsstandort mit Ökostrom geladen wird.
- Für Inhaber/-innen des „Limburg Pass“ wird der Fördersatz auf 50% der Nettokosten angehoben. Die maximale Förderhöhe bleibt bestehen.
Übersicht Fahrzeugklassen
L1e: Zweirädriges Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren.
L2e: Dreirädriges Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren oder bei anderen Verbrennungsmotoren.
L3e: Zweirädriges Kraftfahrzeug (Kraftrad) ohne Beiwagen mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
L4e: Zweirädriges Kraftfahrzeug (Kraftrad) mit Beiwagen mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
L5e: Dreirädriges Fahrzeug (Kraftrad) mit drei symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
L6e: Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug mit einer Leermasse bis zu 350 kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ oder 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren.
L7e: Vierrädriges Kraftfahrzeug, das nicht unter L6e fällt, mit einer Leermasse bis 400 kg (bis 550 kg für Güterbeförderung) ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen und max. Nutzleistung bis zu 15 kW.
M1: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Hinweis: Die Förderung von Neufahrzeugen dieser EG-Fahrzeugklasse erfolgt durch den Bund.
N1: Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern sowie Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit drei Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse zwischen einer und 3,5 Tonnen. Hinweis: Die Förderung von Neufahrzeugen dieser EG-Fahrzeugklasse erfolgt durch den Bund.