Archivalie der Woche 179
Beerdigungsschein für Alfred Schardt
Auf den ersten Blick ein Formular, wie es in der Verwaltung nun einmal benötigt wird. Bei genauerem Hinsehen wird deutlich, dass es hier um etwas viel Brisanteres geht: Der Beerdigungsschein für Alfred Schardt (Signatur: StALM II/203). Es heißt darin: „Nachdem die Leiche des am 3. September 1942 in hiesiger Landes-Heilanstalt verstorbenen 28jährigen Alfred Heinrich Schardt … vorschriftsmäßig besichtigt und … in das Sterbe-Register des Standesamtes in Hadamar eingetragen worden ist, wird die Genehmigung zur Beerdigung hiermit erteilt.“ Es folgt der handschriftliche Zusatz: „Todesursache Lungenentzündung bei Geisteskrankheit“. Ausgestellt wurde der Beerdigungsschein von der Ortspolizeibehörde in Hadamar.
Das Formular wurde nach einem Mord ausgestellt. Alfred Schardt wurde 1914 im elsässischen Ensisheim geboren, wo sein aus Frickhofen stammender Vater als Gefängnisaufseher arbeitete. Die Familie musste nach dem Ersten Weltkrieg das Elsass verlassen und zog nach Diez. Alfred hatte erst mit drei Jahren laufen und sprechen gelernt. Seine gesamte Entwicklung war stark verzögert, so dass schließlich feststand, dass er geistig behindert war.
Mit 13 Jahren wurde er in das St. Vincenz-Stift in Aulhausen aufgenommen. Dort lebte er bis 1937, als die konfessionellen Pflegeeinrichtungen geschlossen wurden. Er kam in die Heil- und Pflegeanstalt Herborn. 1938 wurde er auf Wunsch seiner in Limburg lebenden Mutter (der Vater 1935 gestorben) nach Hadamar verlegt. Am 22. Juni 1939 entschied das Erbgesundheitsgericht Limburg, dass Alfred Schardt zu sterilisieren sei.
Alfred Schardt arbeitete auf dem Hofgut Schnepfenhausen. Dies hat ihn vermutlich vor dem Tod in der sogenannten „1. Mordphase“ zwischen Januar und August 1941 bewahrt. In der Zeit wurden mehr als 10.000 Menschen im Keller der Anstalt Hadamar mit Kohlenmonoxid ermordet.
In Alfred Schardt Krankenakte, die sich in der Gedenkanstalt Hadamar befindet, wurde am 14. Oktober 1942 eingetragen, er sei als Arbeitskraft gut zu gebrauchen, doch sei sein Verhalten oft „unangemessen“ und er erzähle in der Stadt Dinge aus der Anstalt (offenbar durfte er die Einrichtung zeitweise verlassen). Unter dem 3. Dezember 1942 findet man den Eintrag, er habe freche Redensarten geführt und sei deshalb „in die Anstalt genommen“ worden. Am Abend des gleichen Tages wurde er ermordet. Nach Ausstellung des Beerdigungsscheins wurde seine Leiche nach Limburg überführt und auf dem Hauptfriedhof beigesetzt.
Am gestrigen 3. Dezember jährte sich der Mord an Alfred Schardt zum 80. Mal. An ihn erinnert seit Mai 2022 ein Stolperstein in der Gefängnissiedlung in Diez vor dem Haus Limburger Straße Nr. 122/18.
Literaturhinweis:
Christoph Waldecker, „Er kann nicht ohne Anstaltsbehandlung auskommen“. Alfred Schardt (1914-1942), Opfer der „Euthanasie“-Verbrechen. Limburg 2020 (Mitteilungen aus dem Stadtarchiv Limburg a. d. Lahn 3).
Das Heft ist gratis im Stadtarchiv Limburg, Mühlberg 3, erhältlich.
04.12.2022