Archivalie der Woche 178
Aufruf zum Wassersparen
Im Januar 1920 war Limburg – wieder einmal – von einer schweren Hochwasserkatastrophe betroffen. Dies führte paradoxerweise zu einem Wassermangel. Die Mainkraftwerke mussten ihre Stromlieferungen einstellen, was zu einem Ausfall des Pumpwerkes führte. Dies hatte Auswirkungen auf die städtische Wasserleitung. Daher gab der Magistrat am 13. Januar 1920 eine Bekanntmachung heraus:
Infolge des Hochwassers der Lahn ist die Stromlieferung der Mainkraftwerke eingestellt und dadurch auch das Wasserpumpwerk an der Lahn stillgelegt. Die Wasserleitung wird nur noch durch den natürlichen Wasserzufluß aus den hoch gelegenen Wasserquellen der Stadt gespeist. Die dadurch zur Verfügung stehende Wassermenge macht weniger als ein Drittel des bisherigen täglichen normalen Wasserverbrauchs aus.
Deshalb muß die Bürgerschaft sich vorläufig im Wasserverbrauch auf das Aeußerste einschränken und Wasser nur zu den allernotwendigsten Genuß- und Verbrauchszwecken verwenden.
Die Wasserentnahme kann nur in den tiefer gelegenen Stadtteilen und dort auch an manchen Stellen nur in den unteren Geschossen der Häuser erfolgen. Deshalb wird die Bürgerschaft gebeten, in diesen kritischen Tagen sich gegenseitig mit Wasser auszuhelfen. Dort, wo noch Wasserpumpen vorhanden sind, müssen diese benutzt und auch der Nachbarschaft zur Verfügung gestellt werden. Als allgemeine Wasserentnahmestelle muß der Denkmalbrunnen auf dem Neumarkt [= das Kriegerdenkmal für 1870/71] genutzt werden.
Infolge des Hochwassers kann auch die im Schlachthof befindliche Anstalt für Milchsterilisation nicht mehr betrieben und muß die Milch für Kinder und Kranke vom Donnerstag, den 15. d. Mts. ab unsterilisiert geliefert werden. Da die Gefahr besteht, daß die aus den vom Hochwasser betroffenen Ställen herrührende Milch nicht ganz einwandfrei sein kann, ist es dringend geboten, die Milch nur in gekochtem Zustand zu genießen, deshalb sie mindestens 10 Minuten kochen zu lassen.
Limburg, den 13. Januar 1920
Der Magistrat
27.11.2022