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Datenschutzinformationen gem. Art. 13 DS-GVO zur Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn

(Bahnhofsplatz, Neumarkt, Europaplatz, Serenadenhof und Teile der Innenstadt)

(Informationspflicht bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betreffenden Person)

Auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlüsse vom Jahr 2002 zur Errichtung einer Videoschutzanlage in Limburg a. d. Lahn sowie vom 18.05.2020 zur Erweiterung der bestehenden Videoschutzanlage wird eine Videoüberwachung an den Standorten Bahnhofsvorplatz, Bahnhofsunterführung sowie am Neumarkt, Europaplatz, Serenadenhof und Teilen der Limburger Innenstadt durchgeführt. Die Videoschutz-anlage verfügt im Innenstadtgebiet über zusammen 35 Videokamerastandorte. Die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung wurde durch die Aufsichtsbehörde geprüft und die datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit bestätigt.   

Mit der am 25.05.2018 zur Anwendung gekommenen DS-GVO und dem in Kraft getretenen Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) sind wir bei der Erhebung personenbezogener Daten verpflichtet, den betroffenen Personen direkt bei der Erhebung und in geeigneter Art und Weise umfangreiche Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO zur Verfügung zu stellen.

Da bei einer Videoüberwachung im öffentlichen Raum die Übermittlung der Informationen an die betroffenen Personen nicht möglich ist, ist der überwachte Bereich vor Betreten mit Hinweisschildern gemäß § 4 Abs. 2 HDSIG gekennzeichnet. Folgend werden die Informationen entsprechend Art. 13 DS-GVO umfassend zur Verfügung gestellt. Ein Auszug des Stadtplanes ermöglicht Ihnen ein Überblick über die Standorte der Kameras und der Hinweisschilder, die auf den Umstand der Videoüberwachung hinweisen (s. Anlage 1a und 1b)

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen (Art. 13 Abs. 1 lit. a)

Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn

Ordnungsamt

Bahnhofsplatz 2
65549 Limburg a. d. Lahn


2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (Art. 13 Abs. 1 lit. b)

Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn

Behördliche Datenschutzbeauftragte

Über der Lahn 1
65549 Limburg a. d. Lahn

________________________

1Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), nachfolgend DS-GVO

3. Zweck sowie Rechtsgrundlage für die Verarbeitung (Art. 13 Abs. 1 lit. c)

Abwehr von Gefahren, Verhütung und Aufklärung von Straftaten gem. § 14 Abs. 3 und Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 des Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).

4. Art bzw. Kategorie der erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten

Videosequenzen von Einzelpersonen, Personengruppen und Fahrzeugen

5. Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten (Art. 13 Abs. 1 lit. d i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. f)

Eine Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erfolgt nicht bzw. ist nicht vorgesehen.

6. Empfänger der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. e)

Gem. § 3 Abs. 2 HDSIG sind Empfänger auch Dritte, die Wartungsarbeiten und vergleichbare Hilfstätigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durchführen.

An folgende Empfänger werden personenbezogenen Daten gem. Punkt 4 übermittelt bzw. folgende Empfänger können Einsicht im Rahmen von Wartungsarbeiten gelangen:

Polizeipräsidium Westhessen

Polizeidirektion Limburg-Weilburg

Offheimer Weg 44
65549 Limburg a. d. Lahn

7. Übermittlung an ein Drittland (Art. 13 Abs. 1 lit. f)

Es findet keine Übermittlung an ein Drittland statt.

8. Kriterien der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a)

Nach entsprechender Dauer von 30 Tagen erfolgt eine automatische Löschung der Daten, sofern es keine Gründe für eine längere Aufbewahrung einzelner Videosequenzen im Zuge einer Strafverfolgung durch Strafverfolgungsbehörden gibt. Die Verarbeitung der erhobenen Daten für andere Zwecke ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs.1 S. 2, 3 HSOG). Die Löschfrist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Aufnahme erfolgt ist (Ziffer 14.3.2 der Verwaltungsvorschrift zum HSOG).

9. Rechte der Betroffenen

Jeder von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:

a)    Auskunftsrecht über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel § 15 DS-GVO)

b)    Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig und unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).

c)    Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Abs. 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.

d)    Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden (Artikel 18 Abs. 1 lit. b, c und d DS-GVO).

e)    Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO).

Darüber hinaus besteht das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Artikel 13 Abs. 2 lit. D DS-GVO)

10. Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde (Art. 13 Abs. 2 lit. d)

11. Bereitstellung der personenbezogenen Daten durch Betroffene (Art. 13 Abs.  

     2 lit. e)

Eine Bereitstellung der personenbezogenen Daten durch Betroffene ist nicht gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben.

12. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Pro-

      filing (Art. 13 Abs. 2 lit. f)

Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung.

13. Beabsichtigte Weiterverarbeitung personenbezogener Daten für einen

      anderen Zweck als in Punkt 3 benannt (Art. 13 Abs. 3)

Für einen anderen Zweck können die personenbezogenen Daten gem. Punkt 4 weiterverarbeitet werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten und nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeiten nach § 4 Abs. 3 S. 2 HDSIG erforderlich ist.

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