Sprungziele
Inhalt

Archivalie der Woche 170 - Hinweisschild des Dietkircher Marktes

„Warnung. In den letzten Jahren ist gelegentlich des Dietkircher Marktes die Unsitte des Kitzelns mit Pfauenfedern und dergl. sowie des Schlagens mit ‚Pritschen‘ in einer Weile ausgeartet, daß es zu Belästigungen und zur Gefährdung des Publikums geführt hat.
Es wird deshalb vor diesen und ähnlichen Ausschreitungen mit dem Bemerken gewarnt, daß die Orts-Polizeiorgane und Königl. Gensdarmen für die Markttage angewiesen sind, jeden, welcher sich des vorerwähnten groben Unfugs schuldigt macht, auf Grund des § 360 pos. 11 des Strafgesetzbuchs unnachsichtig zur Bestrafung anzuzeigen.“ (§ 360 StGB: ungebührlicherweise ruhestörender Lärm oder grober Unfug wird mit einer Geldstrafe von 150 Mark oder Haft geahndet)
Die Bekanntmachung von Dietkirchens Bürgermeister Wilhelm Fliegel lässt an Deutlichkeit nicht zu wünschen übrig. Was von den Tätern wohl nur als Scherz gemeint war, hatte offenbar Ausmaße angenommen, die ein normales Marktgeschehen nicht mehr möglich machten. Daher die klare Ansage des Dorfoberhauptes.
Im Limburger Anzeiger war am 30. September 1903 zu lesen: „Das Kitzeln mit den Pfau’federn ist an sich nichts Schlimmes, wenn allemal eine neue Feder genommen würde. Da dieses aber den Stempel der Unausführbarkeit an der Stirne trägt, so ist das Verbot dieser Art von Marktkurzweil nur zu begrüßen, nachdem schon längst darauf hingewiesen war, wie sehr dieselbe geeignet sei, kontaginöse Augenentzündung zu verbreiten. Daß der ‚Klatscherei‘, die immer mehr in Hauerei ausgeartet war, nun auch gesteuert wird, wird ebenfalls gar nicht übel aufgenommen werden. War es doch bald so weit, daß man sich in der jungen Welt sagen mußte: einen guten Hut etc. darf man auf dem Dietkircher Markt nicht mehr anhaben.“
Das Verbot wurde beachtet, denn am 1. Oktober 1903 stand im Limburger Anzeiger: „Der marktpolizeilichen Anordnung, daß die Kitzelei mit Pfaufedern und Federbüscheln, sowie das ‚Klatschen‘ zu unterbleiben habe, wurde prompt entsprochen. Da aber doch einmal etwas gemacht werden muß, so bewarf man sich mit Konfetti, und es war nicht nur niemand zu bemerken, der sich durch dieses harmlose und ungefährliche Vergnügen belästigt gefühlt hätte, im Gegenteil, es kann unangenehm empfunden werden, so man die kleine Ausgabe für Konfetti scheut. Also zugeworfen!“
02.10.2022 

Partner