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Wahl von Schiedspersonen

Neuwahl einer stellvertretenden Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks Limburg I (Limburg, Dietkirchen, Eschhofen, Lindenholzhausen), einer stellvertretenden Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks Limburg II (Ahlbach) und einer Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks Limburg V (Linter).

Für den „Schiedsamtsbezirk Limburg I (Limburg, Dietkirchen, Eschhofen, Lindenholzhausen)“ und den „Schiedsamtsbezirk Limburg II – Limburg (Ahlbach)“ ist die stellvertretende Schiedsperson und für den „Schiedsamtsbezirk Limburg V (Linter)“ eine Schiedsperson von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren neu zu wählen. Die Eignungsvoraussetzungen für das Amt ergeben sich aus § 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes.

Interessierte Personen, die in Limburg wohnen und sich zur Wahl stellen wollen, wer­den gebeten, sich bis zum 1. September 2022 an den Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn zu wenden.

Postanschrift: Hauptverwaltungsabteilung, Über der Lahn 1, 65549 Limburg a. d. Lahn

E-Mail: info@stadt.limburg.de

Der auszufüllende Personalbogen (einschließlich der Eignungsvoraussetzungen) so­wie weitere Informationen zum Schiedsamt finden sich unter den unten angeführten Links oder können über die Bewerbungsadressen angefordert werden.

Limburg a. d. Lahn, den 04. August 2022

Der Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn

Im Auftrag gez.

Gläser (Leitender Magistratsdirektor)

Bewerbungsbogen:

Schiedsamtsbezirk Limburg I (Limburg, Dietkirchen, Eschhofen, Lindenholzhausen)

Schiedsamtsbezirk Limburg II (Ahlbach)

Schiedsamtsbezirk Limburg V (Linter)

Informationen:

Schiedsamt-Info des Justizministeriums

Hessisches Schiedsamtsgesetz

04.08.2022 

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