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Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen

Einmal im Jahr sind die Grabmale auf den Friedhöfen auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen, auf den Limburger Friedhöfen findet diese Prüfung in der Zeit vom 15. bis 19. August statt.
Gemäß § 26 Abs. 1 der aktuellen Friedhofsordnung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn sind dieGrabmale und die sonstigen baulichen Anlagen auf den Grabstätten dauernd in gutem undverkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich dafür sind bei Reihen- undUrnenreihengrabstätten die Verfügungsberechtigten, bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten die Nutzungsberechtigten.

Die Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien gibt vor, dass Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit überprüft werden. Das Prüfergebnis ist schriftlich festzuhalten. Nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht des Friedhofträgers wird im Auftrag der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn ein Prüfungsteam der Fa. Grabmalprüfung Becker & Weißbach, Inh. Dipl.-Ing. Manfred Becker, 61279 Grävenwiesbach, die Überprüfung der Grabmale aller Grabstätten auf den Friedhöfen der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn in dem Zeitraum vom 15. bis 19. August 2022 durchführen. Nähere Informationen erteilt die Friedhofsverwaltung auf
Anfrage unter der Telefonnummer (06431) 203-362.
Sollten Grabmale nicht standsicher sein, werden diese bei akuter Gefahr unverzüglich durch Beschäftigte des Städtischen Betriebshofes umgelegt (§ 26 Abs. 2 der Friedhofsordnung). In mindergefährlichen Fällen wird der Grabstein mit einem Aufkleber versehen. Die ordnungsgemäße Befestigung hat dann zeitnah (innerhalb von 3 Wochen) zu erfolgen. Es
werden erneute Kontrollen durchgeführt.


Limburg a. d. Lahn, den 03.08.2022
DER MAGISTRAT der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Im Auftrag gez.
Dipl.-Ing. Uwe Hessel (stellv. Amtsleiter)

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