Limburg: Aufhebung der Alkoholverbotszonen und Maskenpflicht
Aufgrund der geänderten Hotspotregel bei Überschreiten einer Inzidenz ab 350 hat der Landkreis Limburg-Weilburg die Allgemeinverfügung vom 19. Januar zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus widerrufen.
Somit ist das Alkoholverbot für die Innenstadt aufgehoben und auch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht nicht mehr. Die Hinweisschilder zur Maskenpflicht für die Fußgängerzone und Altstadt wurden bereits entfernt.
Der Besuch des Wochenmarktes mittwochs und samstags ist wieder, ohne eine Maske zu tragen möglich. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in Gedränge Situationen, in denen das Einhalten des Abstands von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht möglich ist, eine Maskenpflicht besteht.
Im Einzelhandel wurde die 2G Regelung aufgehoben. Es gilt jedoch die Verpflichtung eine FFP2-Maske zu tragen. Eine medizinische Maske ist nicht mehr ausreichend.