Alkoholverbotszone und Maskentragepflicht
Aufgrund der gestiegenen Inzidenzwerte hat der Landkreis Limburg-Weilburg eine neue Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus erlassen, die am Mittwoch, 19. Januar, in Kraft tritt. Mit der Allgemeinverfügung wird an publikumsträchtigen öffentlichen Orten der Alkoholkonsum ganztätig untersagt; zugleich legt die Verordnung Bereiche in Einkaufszentren und Fußgängerzonen fest, in denen werktags in der Zeit von 7 bis 21 Uhr medizinische Masken zu tragen sind. Die Stadt Limburg weist darauf hin, dass von dieser Allgemeinverfügung auch Straßen und Plätze in der Limburger Innenstadt betroffen sind.
Ein Alkoholverbot besteht für die Alte Schiede von Hospitalstraße bis Graupfortstraße, für die Bahnhofstraße, den Bahnhofsplatz mit Zentralem Omnibusbahnhof West, die Böhmergasse, den Europaplatz, den Fischmarkt, die Fleischgasse von Plötze bis Kornmarkt, die Holzheimer Straße mit Zentralem Omnibusbahnhof Süd, die Konrad-Kurzbold-Straße von Grabenstraße bis Brückengasse, den Kornmarkt und Neumarkt, die Plötze, den Schießgraben von Plötze bis zum Durchgang Grabenstraße, den Serenadenhof sowie die Werner-Senger-Straße von Hospitalstraße bis Graupfortstraße.
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht für die Werner-Senger-Straße zwischen Diezer Straße und Graupfortstraße, den Serenadenhof und den Europaplatz, den Neumarkt sowie für die Altstadt mit Barfüßerstraße, Bergstraße, Bischofsplatz, Böhmergasse, Bornweg, Brückengasse, Domplatz, Domstraße, Fahrgasse, Fischmarkt, Fleischgasse, Große Domtreppe, In der Erbach, Kirchgasse, Kleine Domtreppe, Kleine Rütsche, Kolpingstraße, Kornmarkt, Löhrgasse, Mühlberg, Nonnenmauer, Pfarrweg, Plötze, Römer, Rosengasse, Roßmarkt, Rütsche, Salzgasse und Schießgraben.