3G in den Trauerhallen
In den Trauerhallen der Stadt Limburg gilt ab sofort die 3G-Regel, die Trauergäste müssen demnach geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sein.
Die Stadt nimmt die jüngste Änderung der Regelungen für Trauerfeiern und Bestattungen durch das Hessische Innenministerium für die Anpassungen zum Anlass. Einbezogen in den Bereich der Trauerhallen ist auch die Vorhalle des Hauptfriedhofs. In den Trauerhallen gilt zudem die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (medizinische Maske oder FFP2-Maske) sowie die Pflicht zum Einhalten eines Mindestabstands. Die Bestuhlung in den Trauerhallen weist diesen Mindestabstand auf.
14.12.2021