Christkindlmarkt öffnet mit 2G-Regel
Aufgrund der geänderten Verordnungslage, die am heutigen Sonntag, 5.12.2021 in Hessen in Kraft tritt, wurde der Christkindlmarkt im gastronomischen Veranstaltungsbereich auf dem Neumarkt von 2G+ zu 2G geändert.
Die bisherige „2-G Plus“-Option entfällt ersatzlos mit der Folge der Befreiung von sämtlichen allgemeinen Beschränkungen und Anforderungen mit der neusten Änderung der Verordnung. Diese Befreiung bildete bislang die Grundlage für das Konzept des abgetrennten gastronomischen Bereichs.
Mit der Änderung entfällt die Testpflicht als Einlassverpflichtung und es ist nunmehr ausreichend, sich als geimpft oder genesen auszuweisen, um die Einlasskontrollen passieren zu können. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen ein Attest vorweisen. Kinder und Jugendliche unter 18 müssen ein Schülertestheft oder einen aktuellen Schnelltest vorweisen. Bei Kindern unter 6 Jahren entfällt die Testpflicht.
„Es zeigt sich, dass die aktuelle Entwicklung der Personenfrequenz in der Innenstadt sich nicht wie sonst in der Vorweihnachtszeit steigert. Daher haben wir uns dazu entschlossen, unser Konzept noch einmal anzupassen“, stellt Christoph Leber, Organisator des Christkindlmarktes und Abteilungsleiter der Gewerbe- und Wohnungsabteilung im Ordnungsamt fest.
Die Änderung auf 2G-Regelung bringt nun jedoch statt einer Testverpflichtung mit sich, dass im gastronomischen Bereich die Abstands- und Hygienemaßnahmen einzuhalten sind. Auch muss im Gedränge oder Wartebereich vor den Ständen eine Maske getragen werden. Um ausreichend Abstand halten zu können sowie aus allgemeinen Sicherheitsgründen ist die höchstzugelassene Besucherzahl auf 350 festgelegt.