Sprungziele
Inhalt

Nachtrag zu einer bereits erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigung

Sollten sich nach der Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung noch Änderungen ergeben, muss kein neuer Antrag für das gesamte Gebäude vorgelegt werden. Dargestellt werden nur die Änderungen gegenüber den beim Grundbuchamt befindlichen Plänen. Die Nachtrags-Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nur für die geänderten Einheiten ausgestellt. Die vorangegangene Abgeschlossenheitsbescheinigung behält für die von der Änderung nicht betroffenen Einheiten ihre Gültigkeit.

Folgende Antragsunterlagen sind bei einem Nachtrag erforderlich (2-fach):

  • Antragsformular (bitte ankreuzen, dass es sich um einen Nachtrag handelt)
  • Lageplan (Maßstab 1:1000) mit Einzeichnung des betreffenden Gebäudes
  • Grundrisse nur für die von der Änderung betroffenen Einheiten (DIN A3-Format, Maßsstab 1:100)
  • Ansichten und Schnitt (Maßstab 1:100)

Partner