Sprungziele
Inhalt

Sondernutzungsrecht

Die Wohnungseigentümer können vereinbaren, dass einem Wohnungseigentümer ein alleiniges Gebrauchs- und gegebenenfalls Nutzungsrecht an Teilen, Räumen oder Flächen des gemeinschaftlichen Eigentums eingeräumt wird. Dieser Wohnungseigentümer hat dann somit das Recht, diesen Teil des Gemeinschaftseigentums allein und ausschließlich aller übrigen Wohnungseigentümer nutzen. Diese Fläche des gemeinschaftlichen Eigentums muss genau bezeichnet sein und kann zum Beispiel eine Gartenfläche, ein Stellplatz oder eine Dachterrasse sein.

Partner