Sondereigentum
Das Sondereigentum ist das Eigentum an einer bestimmten Wohnung (Wohnungseigentum) oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum) in einem auf einem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude. Das Sondereigentum soll in sich abgeschlossen sein. Ebenso können nach neuem WEG-Recht auch Grundstücksflächen außerhalb des Gebäudes und Stellplätze Gegenstand des Sondereigentums sein.
Sondereigentumsfähig ist nur, was nicht zwingend Gemeinschaftseigentum ist.