Nummerierung und Farbmarkierung der Aufteilungspläne
Allgemeines
- Handschriftliche Eintragungen in der Farbe GRÜN sind nicht gestattet. Die Farbe GRÜN ist der Bauaufsicht für Grüneintragungen vorbehalten.
- Zur besseren Übersicht fassen Sie bitte sämtliche Kennzeichnungen in einer „Legende“ zusammen.
Grundrisse
- Alle Einzelräume jeder in sich abgeschlossenen Sondereigentumseinheit ist mit der jeweils gleichen Nummer und der gleichen Farbe zu kennzeichnen. Die einzelnen Sondereigentumseinheiten können entweder unterschiedlich farbig umrandet oder farbig unterlegt werden (vorzugsweise maschinell).
- Sofern Nummer und Farbe der jeweiligen Einheit handschriftlich eingetragen werden, ist die Zweitausfertigung zu kopieren, bevor sie bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht wird, damit zwei identische Ausfertigungen vorliegen.
- Das Gemeinschaftseigentum erhält keine Nummer und keine Farbe, sondern wird nur mit GE beschriftet.
- Teile des Gebäudes oder Grundstückes, an denen ein Sondernutzungsrecht erworben werden soll, kennzeichnen Sie bitte schraffiert und bezeichnen diese mit SNR.
- In jeden Raum ist die entsprechende Zweckbestimmung einzutragen (Wohnen, Essen, Schlafen, Kochen, Bad, WC, Arbeiten, Abstellen, et cetera). Die Bezeichnung "Zimmer" allein ist nicht ausreichend.
- In den Grundrissen ist die Schnittkante einzutragen.
- In den Grundrissen ist der Nordpfeil einzutragen.
- Bei Aufzügen, die direkt in eine Sondereigentumseinheit (zum Beispiel in ein Penthouse) und nicht erst in einen gemeinschaftlichen Flur führen, ist ein Hinweis im Aufteilungsplan aufzunehmen ("Die Wohneinheit xy ist mit dem Aufzug nur mit einem gesonderten Schlüssel des Eigentümers über eine Schlüsselschaltung erreichbar.")
Schnitte und Ansichten
- In den Grundrissen bzw. Ansichten stimmen gelegentlich die Einzeichnungen nicht überein (zum Beispiel der Grundriss weist mehr Fenster auf als die Ansicht). Zwar bestehen hierdurch keine Unklarheiten über den Umfang des Sonder- und Gemeinschaftseigentums, aber achten Sie bitte darauf, dass Fenster, Türen, et cetera, in den Grundrissen und Ansichten übereinstimmen, um eine eventuelle Beanstandung durch das Grundbuchamt zu vermeiden.
- Um Übertragungsfehler zu vermeiden werden weder Schnitte noch Ansichten nummeriert, beschriftet oder farbig gekennzeichnet. Ausnahme: Sofern ein Speicher oder Spitzboden, für den es keinen Grundriss gibt, einer Sondereigentumseinheit zugeordnet werden soll, dann ist dieser im Schnitt entsprechend der zugehörigen Sondereigentumseinheit zu kennzeichnen.
Sonderfall Stellplätze und Freiflächen
- Detaillierte Informationen zu Stellplätzen und Freiflächen finden Sie im nachstehenden Kapitel.