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Nummerierung und Farbmarkierung der Aufteilungspläne

  • Alle Einzelräume jeder in sich abgeschlossenen Sondereigentumseinheit (Wohnungen oder nicht zu Wohnzwecken dienende Räume) ist mit der jeweils gleichen Nummer (arabische Ziffer in einem Kreis) und der gleichen Farbe zu kennzeichnen. Die einzelnen Sondereigentumseinheiten können entweder unterschiedlich farbig umrandet oder farbig unterlegt werden (vorzugsweise maschinell).

  • Sofern Nummer und Farbe der jeweiligen Einheit handschriftlich eingetragen werden, ist die Zweitausfertigung zu kopieren, bevor sie bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht wird, damit zwei identische Ausfertigungen vorliegen.

  • In jeden Raum ist die entsprechende Zweckbestimmung einzutragen (Wohnen, Essen, Schlafen, Kochen, Bad, WC, Arbeiten, Abstellen, et cetera). Die Bezeichnung "Zimmer" allein ist nicht ausreichend.

  • Das Gemeinschaftseigentum erhält keine Nummer und keine Farbe, sondern wird nur mit GE beschriftet.

  • Handschriftliche Eintragungen in GRÜN sind nicht gestattet. Diese Farbe ist der Bauaufsicht für Grüneintragungen vorbehalten.

  • Schnitte und Ansichten werden nicht nummeriert oder beschriftet und auch nicht farbig gekennzeichnet!

  • Teile des Gebäudes oder Grundstückes, an denen ein Sondernutzungsrecht erworben werden soll, kennzeichnen Sie bitte schraffiert und bezeichnen diese mit „SNR“.

  • Zur besseren Übersicht fassen Sie bitte sämtliche Kennzeichnungen in einer „Legende“ zusammen.

  • Sonderfall Stellplätze und Freiflächen (Informationen hierzu finden Sie im nachstehenden Kapitel)

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