Sprungziele
Inhalt

Neubau oder Bestandsgebäude

Bei Neubauten kann die Abgeschlossenheitsbescheinigung vor Beginn der Baumaßnahme ausgestellt werden. Die Aufteilungspläne müssen mit den genehmigten Bauplänen übereinstimmen. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird daher frühestens erst nach Erteilung der Baugenehmigung ausgestellt.

Bei bestehenden Gebäuden (Bestandsgebäuden) müssen die Aufteilungspläne den tatsächlichen Baubestand wiedergeben. Sollten inzwischen bauliche Veränderungen vorgenommen worden sein oder sollte die Bauausführung oder auch die Nutzung von den genehmigten Plänen abweichen, muss seitens der Bauaufsicht geprüft werden, ob hierfür ein Bauantrag eingereicht werden muss.

Als Antragsteller sind Sie für die Richtigkeit der Antragsunterlagen verantwortlich. Eine Überprüfung der Aufteilungspläne mit den örtlichen Gegebenheiten erfolgt seitens der Bauaufsichtsbehörde nicht. Es wird vorausgesetzt, dass die vorgelegten Aufteilungspläne mit dem tatsächlich, baurechtlich genehmigten Zustand übereinstimmen.

Partner