Stadtverordnetenvorsteher schlägt moderate Anhebung der Sitzungsgelder vor
„Im Vergleich mit den Entschädigungssatzungen in anderen hessischen Städten, die eine ähnliche Größe wie Limburg aufweisen, liegen unsere Mandatsträgerinnen und Mandatsträger mit ihren finanziellen Entschädigungen um fast 500 Euro pro Jahr zurück“, so der Verweis des Stadtverordnetenvorstehers. Dabei geht es keineswegs um Summen, die mit einem Lohn zu vergleichen sind. Aktuell erhält eine Stadtverordnete oder ein Stadtverordneter etwa 650 Euro pro Jahr.
Für die Teilnahme an einer Stadtverordnetenversammlung zum Beispiel stehen 25 Euro Sitzungsgeld zu, für eine Fraktionssitzung zehn Euro. Die 650 Euro an Sitzungsgeldern kommen zusammen durch acht Sitzungsrunden pro Jahr, sprich acht Stadtverordnetenversammlung mit den dazu notwendigen Ausschuss- und Fraktionssitzungen.
25 Euro pro Sitzung
Die von dem Stadtverordnetenvorsteher vorgesehene moderate Anhebung sieht vor, das Sitzungsgeld in Höhe von 25 Euro für die Stadtverordnetenversammlung zu belassen. Die Erhöhung soll durch einen zu zahlenden Sockelbetrag in Höhe von zehn Euro pro Monat zustande kommen. Das Sitzungsgeld für die Teilnahme an Versammlung der Ortsbeiräte soll von 15 auf 25 Euro pro Sitzung angehoben werden.
„Dies ist mir ein besonderes Anliegen, da die politische Teilnahmemöglichkeit des Ortsbeirats zum einen klar von der Hessischen Gemeindeordnung vorgegeben ist, zum anderen haben die Ortsbeiräte jedoch den engsten Draht zur Bevölkerung und leisten wichtige Arbeit in ihren Ortsteilen“, verdeutlicht Stadtverordnetenvorsteher Stefan Muth. Für die Teilnahme an den Sitzungen des Ausländerbeirats soll es künftig ebenfalls 25 Euro geben, beim Frauenbeirat bleibt es bei den bisherigen 15 Euro pro Sitzung, die Mitglieder des Behindertenbeirats erhalten künftig einheitlich ebenfalls 15 Euro pro Sitzung, da es sich hier um beratende Gremien des Magistrats handelt.
Die ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte, die mit dem hauptamtlichen Bürgermeister und 1. Stadtrat quasi die Stadtregierung bilden, und in kürzeren Abständen zusammenkommen, sollen pro Sitzung künftig 25 Euro anstatt der bisherigen 15 Euro erhalten. Sie erhalten zudem wie bisher eine Pauschale von 90 Euro pro Monat. Für besondere Positionen wie Ortsvorsteher, Fraktionsvorsitzende oder Stadtverordnetenvorsteher gibt es neben dem normalen Sitzungsgeld noch eine pauschale Zuwendung.
Letzte Anpassung im Jahr 2003
Die bisher letzte Anpassung der sogenannten Sitzungsgelder in der Stadt datiert aus dem Jahr 2003, im Jahr 2013 sind lediglich einmal die Pauschalen für die Ortsvorsteher erhöht worden. „Mit Blick auf dieses Datum wird deutlich, dass eine Anhebung wirklich geboten ist“, so Stefan Muth. Nach seinen Angaben ist eine Erhöhung allerdings auch deshalb an der Zeit, da die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zunehmend im Fokus der Bevölkerung stehen und dabei auch teilweise medial, vor allem in den digitalen Medien, für ihre Entscheidungen deutlich kritisiert werden.
Dadurch wird es nach Einschätzung des Stadtverordnetenvorstehers in der Kommunalpolitik immer schwieriger, Ehrenamtliche zu finden. Natürlich sind für Muth ehrenamtliche Tätigkeiten und die Übernahme solcher Aufgaben auch abseits der Kommunalpolitik unverzichtbar für das gesellschaftliche Leben und den sozialen Zusammenhalt, die Übernahme von Aufgaben auf politischer Ebene stehe jedoch deutlich stärker in einer öffentlichen Diskussion oder oft von Meinungsdebatten.
Nach Einschätzung von Muth kommt noch ein zweiter Komplex hinzu. Die Entscheidungsfindungen der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger werden immer komplexer, die durchzuarbeitenden Unterlagen immer umfangreicher. „Die moderate Erhöhung der Sitzungsgelder soll einen Anreiz schaffen und Menschen auch perspektivisch ermutigen, ein Mandat zu übernehmen und sich kommunalpolitisch zu engagieren“, sagt Stadtverordnetenvorsteher Stefan Muth.