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Oktoberfest: Rummelplatz ohne Beschränkungen

Der Rummelplatz des Limburger Oktoberfestes kann ohne Beschränkungen betreten werden, es gilt jedoch eine Abstandspflicht und eine Maskenpflicht, wenn es zu eng wird.
Aufgrund der durch die Hessische Landesregierung aktualisierten Coronavirus-Schutzverordnung, die am heutigen Donnerstag, 14. Oktober, in Kraft getreten ist, können Volksfeste ohne eine festgelegte Teilnehmerzahl im Freien stattfinden und beim Besuch ist kein Impfnachweis und auch kein Nachweis eines Tests notwendig. Das gilt auch für das Oktoberfest in Limburg, dessen Fahrgeschäfte und Stände am Freitag, 15 Uhr, öffnen. Zunächst war vorgegeben, den Einlass auf den Marktplatz auf 1000 ungeimpfte Gäste zu begrenzen. Zugleich macht die Stadt als Veranstalter des Oktoberfestes auf dem Marktplatz darauf aufmerksam, dass die Abstandsregeln von 1,50 Meter zwischen den einzelnen Personen einzuhalten ist und im Gedränge beziehungsweise in Ansammlungen von Menschen eine Maske zu tragen ist. Für den Besuch der Veranstaltungen in der Markthalle gilt abends die 2-G-Regel, bei den Veranstaltungen am Sonntag- und Montagvormittag jeweils die 3-G-Regel.
14.10.2021 

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