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Melderegisterauskunft sperren

Im Bundesmeldegesetz (BMG) wird bestimmt, dass jede und jeder eine schriftliche Auskunft aus dem bei der Meldebehörde geführten Register über eine Person erhalten kann, darauf weist die Stadt Limburg hin. 
Diese Auskunft darf sich nur auf die Bekanntgabe von Namen, Vornamen, Doktorgrad und Anschrift erstrecken. Wird die Anfrage im Einzelfall besonders begründet, kann auch eine erweiterte Auskunft (Geburtsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit und mehr) erteilt werden. Jede Bürgerin und jeder Bürger haben jedoch die Möglichkeit, im Melderegister Übermittlungssperren eintragen zu lassen. Die Eintragung folgender Übermittlungssperren ist unter anderem möglich: an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, bei Alters- und Ehejubiläen, an Parteien und Wählergruppen oder auch ein Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage. Die Eintragung einer Übermittlungssperre ist ohne Angabe von Gründen möglich und gilt bis auf Widerruf. AusführlicheInformationen über die Eintragung der einzelnen Sperren gibt es von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgerbüros per E-Mail buergerbuero@stadt.limburg.de oder telefonisch (06431) 203-123. Das Antragsformular findet sich auf der Homepage www.limburg.de.
06.07.2021 

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