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Weitergabe von Daten widersprechen

Das Einwohnermeldeamt der Stadt Limburg darf Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern und auch auf Anfrage Daten aus dem Melderegister an bestimmte Stellen übermitteln.

Diese Stellen sind Parteien, das Bundesamt für Wehrverwaltung, aber auch Adressbuchverlage, öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, Mitgliedern der staatlichen und kommunalen Parlamente sowie Presse und Rundfunk. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Bundesmeldegesetz.

Wer diese Weitergabe der Daten nicht wünscht, kann beim Einwohnermeldeamt Limburg widersprechen. Notwendig für diese Übermittlungssperre ist ein schriftlicher und formloser Antrag. Gründe müssen nicht angegeben werden. Der Antrag ist zu richten an: Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn, Einwohnermeldeamt, Werner-Senger-Str. 10, 65549 Limburg a. d. Lahn.

Neben der Übermittlungssperre kann eine Auskunftssperre eingerichtet werden. Das bedeutet, Daten über diese Personen können nicht beim Einwohnermeldeamt abgefragt werden. Diese Sperre kann eingerichtet werden, wenn eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder die persönliche Freiheit besteht. Bestimmte Berufsgruppen können diese auch beantragen. Von Amts wegen wird solch eine Sperre für Bewohner von Frauenhäusern und Pflegeheimen eingerichtet.

14.01.2020 

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