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Allgemeine Geschäftsbedingungen Gutscheinaktion „Das LimburgPLUS“

Diese Bedingungen regeln den Erwerb und die Benutzung der Gutscheine im Rahmen der Aktion „Das LimburgPLUS“.

  1. Der Verkauf der Gutscheine findet nur an natürliche Personen statt und ist auf maximal vier Gutscheine je Person, Verkaufsstelle und Tag begrenzt.
  2. Die Verkaufsstellen sind:
    - Tourist-Information (Barfüßerstraße 6)
    - Vohl & Meyer GmbH (Neumarkt 1)
    - WERKStadt Limburg (Infopoint, Zugang vom Posthof, Bahnhofsplatz 2)
    - FC Factory Clothing GmbH (Neumarkt 14)
    - Kreissparkasse Limburg (Schiede 41)
    - Bäckerei Huth Filialen in Limburg
  3. Der Verkauf der Onlinegutscheine erfolgt über gutschein.limburg.de.
  4. Es werden maximal vier Gutscheine „Das LimburgPLUS“ pro Kauf, Annahmestelle und Tag als Zahlungsmittel akzeptiert. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes bzw. eines Teilbetrages ist ausgeschlossen. Eine Teileinlösung des Gutscheinwertes ist möglich. Der Gutschein ist nicht wieder aufladbar.
  5. Der Gutschein „Das LimburgPLUS“ ist nur in den teilnehmenden Geschäften einlösbar. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Gewerbetreibenden, die nicht vom Lockdown im April 2020 durch Schließung betroffen waren, wie z. B. Supermärkte, Tankstellen, Apotheken, Drogerien, Baumärkte. Ausgeschlossen ist die Einlösung beim Kauf von Guthabenkarten.
  6. Der Gutschein mit einem Basisnennwert in Höhe von 25.- Euro bleibt drei Jahre ab Erwerb gültig. Der Mehrwert in Höhe von 10.- Euro („Das LimburgPLUS“) verfällt mit Ablauf des 31.12.2021, der Mehrwert wird bei Einlösungen deshalb zuerst verbucht.
  7. Teilnehmende Geschäfte verpflichten sich, für mindestens 12 Monate an der Gutscheinaktion teilzunehmen. Die Gebühr beträgt 9,90 Euro pro Monat. Der Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn übernimmt bis einschließlich 31. Dezember 2021 diese Gebühr.
  8. Alle teilnehmenden Geschäfte werden von der Stadtverwaltung Limburg unter gutschein.limburg.de/partnerliste mit allen relevanten Angaben aufgelistet. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und dient auch zu Werbezwecken.
  9. Die Stadtverwaltung Limburg stellt den teilnehmenden Geschäften kostenlos Werbeaufkleber zur Verfügung. Diese Aufkleber und ein Ausdruck dieser AGB müssen für alle Kunden gut sichtbar, z.B. im Eingangs- oder Kassenbereich, der teilnehmenden Läden und der Verkaufsstellen angebracht werden. Die AGB stehen unter gutschein.limburg.de/nutzungsbedingungen zur Verfügung.
  10. In Fällen widerrechtlicher Nutzung (z.B. Missbrauch, Nichtbeachtung dieser Bedingungen) ist der Gutscheinbetrag zu erstatten. Die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte bleibt vorbehalten. Die Gutscheine unterliegen deutschem Recht.

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