Mehr Platz für Radler auf der Ste.-Foy-Straße
(Neu-)Staffel einen Fahrradschutzstreifen, der nach dem heutigen Stand jedoch erhebliche Mängel aufweist. Die Mindestbreite von 1,50 Meter wird nicht eingehalten, darüber hinaus stellen die Stellplätze am Straßenrand zusätzliche Gefahrenpunkte für den Radverkehr dar.
Konkret sind vom Amt für Verkehrs- und Landschaftsplanung folgende Anpassungen vorgesehen: Die Breite der Fahrradschutzstreifen wird durchgehend mit 1,50 m markiert. Als Rahmenbedingung ist festgelegt, dass die restliche Fahrbahn zwischen den Schutzstreifen eine Mindestbreite von 4,50 Meter vorweisen muss, was durchgehend erreicht wird. Dennoch verringert sich die Fahrbahnbreite durch die verbreiterten Schutzstreifen. Allgemein gültig ist die Regelung, dass im Bedarfsfall der Schutzstreifen überfahren werden darf. Dies kann zum Beispiel beim Begegnungsfalls Bus/Bus vorkommen.
Zahl der Stellplätze bleibt
Ein Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr wird bei angrenzenden Längsparkstreifen mit einer Breite von 0,50 m markiert (bei Schrägparken 0,75 m). Vergleichbare Markierungen wurden Ende 2020 in der Konrad-Kurzbold-Straße angebracht, um die Gefahr von sogenannten „Dooring“-Unfällen zu verringern.
Der ruhende Verkehr soll durch die Markierung der einzelnen Parkstände, gemäß dem Mindestmaß der Richtlinien für Anlagen von Stadtstraßen, geordnet werden. In Kombination mit dem vorgesehenen Sicherheitstrennstreifen kann so ein ausreichender Abstand zur Fahrbahn gewährleistet werden. An der Anzahl oder Aufstellung der Stellplätze ändert sich nichts.
Gefahrloses Abbiegen
Am Bahnübergang ist eine rote Aufstellfläche vorgesehen, um die Sicherheit der abbiegenden Radfahrer in Richtung Schafsberg zu verbessern. Bei einem geschlossenen Bahnübergang können Radfahrer die Aufstellfäche nutzen, um sich vor dem Kfz aufzustellen. Dadurch kann ein gefährliches Überholen auf dem Bahnübergang durch Kfz vermieden werden. Gleichzeitig ermöglicht es das gefahrenlose Linksabbiegen in Richtung Grenzweg.
Als langfristige Perspektive ist nach Einschätzung des Fachamts eine baulich getrennte Führung für den Radverkehr zu favorisieren, was entsprechende bauliche Eingriffe in den Straßenraum und eine Umverteilung der Verkehrsflächen zur Folge hat. Unter Umständen ist dabei auf eine Reihe an Straßenrandstellplätzen zu verzichten. Mit der nun vorgesehenen Ummarkierung der Schutzstreifen kann jedoch kurzfristig ein erheblicher Mangel im Radverkehrsnetz beseitigt werden. Die Maßnahme ist mit dem Regionalen Verkehrsdienst der Polizei abgestimmt.
Der Magistrat hat diese verkehrsbehördliche Maßnahme zur Anpassung der Fahrradschutzstreifen in der Ste.-Foy-Straße zur Kenntnis genommen und leitet diese an den Ortsbeirat Innenstadt und an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Verkehr zur Kenntnisnahme weiter.