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Die Kreisstadt Limburg a. d. Lahn erhebt ab dem 1. Juli 2019 eine Wettaufwandsteuer als örtliche Aufwandsteuer. Grundlage hierfür ist die von der Stadtverordnetenversammlung am 20.05.2019 beschlossene Satzung über die Erhebung einer Wettaufwandsteuer im Gebiet der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn.

Nach dieser Satzung wird der Aufwand der Wettenden für das Wetten in einem Wettbüro oder an einem ähnlichen Veranstaltungsort in der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn, in dem Pferde- und Sportwetten vermittelt oder veranstaltet werden und neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals o. ä.) auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglicht wird, besteuert.

Steuerschuldner ist der/die Betreiber/in (Veranstalter) des Wettbüros oder des ähnlichen Veranstaltungsorts. Die Wettaufwandsteuer beträgt 3 % des Brutto-Wetteinsatzes der Wettenden ohne jegliche Abzüge. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, monatlich eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bis zum 15. Tag des Folgemonats abzugeben und die Steuer ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt zu entrichten. Die Summe aller Brutto-Wetteinsätze in dem jeweiligen Besteuerungszeitraum ist durch Beifügen geeigneter Unterlagen, z.B. Provisionsabrechnungen mit dem Wetthaltenden zu belegen.

Wer in der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn ein Wettbüro oder einen ähnlichen Veranstaltungsort im Sinne der Satzung eröffnet und in Betrieb nimmt, hat dieses/diesen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, gegenüber dem Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn auf amtlichem Vordruck durch Anmeldung anzuzeigen. Die Betreiber der bei Inkrafttreten der Satzung bereits bestehenden Wettbüros oder der ähnlichen Veranstaltungsorte haben die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Inkrafttreten der Satzung vorzunehmen.

Die Anmeldungen müssen folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Betreibers (Veranstalters)
  • Ort und Zeitpunkt der Eröffnung des Wettbüros oder des ähnlichen Veranstaltungsorts
  • Auflistung der eingesetzten Wettterminals mit der jeweiligen Gerätenummer

Änderungen des Geschäftsbetriebes, die sich auf die Steuererhebung auswirken können (z. B. Betreiberwechsel, Schließung, Änderungen bei den eingesetzten Wettterminals, Wechsel des Wetthaltenden), sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

Die Vordrucke zur Anmeldungen eines Wettbüros oder eines ähnlichen Veranstaltungsorts sowie zur monatlichen Anmeldung der Wettaufwandsteuer sind an den Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn, Rathaus, Kämmerei-Steuerabteilung, Werner-Senger-Straße 10 in 65549 Limburg a. d. Lahn zu senden.

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