Öffentliche Bekanntmachung
Für den „Schiedsamtsbezirk Limburg VII – Staffel, Offheim“ sind die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson neu zu wählen. Beide Personen werden von der Stadtverordnetenversammlung für fünf Jahre gewählt. Die Eignungsvoraussetzungen für die Ämter ergeben sich aus § 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes.
Interessierte Personen, die in Limburg wohnen und sich zur Wahl stellen wollen, werden gebeten, sich bis zum 20. Februar 2019 an den Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn zu wenden.
Postanschrift: Werner-Senger-Straße 10, 65549 Limburg a. d. Lahn
E-Mail: info@stadt.limburg.de
Der auszufüllende Personalbogen (einschließlich der Eignungsvoraussetzungen) sowie weitere Informationen zum Schiedsamt befinden sich im Anhang dieser Seite.
Limburg a. d. Lahn, den 8. Januar 2019
Der Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Im Auftrag
gez.
( Gläser )
Magistratsdirektor
Personalbogen (mit Eignungsbestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes)
Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG)
Information des Hessischen Justizministeriums zum Schiedsamt
Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) - Landesvereinigung Hessen