Zuständigkeit für die Wohngeldgewährung liegt ab 1. Juli 2013 beim Kreis Limburg-Weilburg
Zum 1. Juli 2013 geht die Zuständigkeit für die Wohngeldgewährung auf die Kreisverwaltung über. Bereits zum 24. Juni 2013 bittet die Stadtverwaltung Limburg Antragsteller/innen, sich an die Kreisverwaltung des Landkreises Limburg-Weilburg zu wenden.
Zuständig ist die Wohngeldbehörde des Landkreises Limburg-Weilburg, Gartenstrasse 1, 65549 Limburg a. d. Lahn.