Die allgemeinen städtebaulichen Beratungen und Auskünfte stehen im Zusammenhang mit konkreten Projekten. Hierbei wird das Ziel verfolgt, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben eine Neubebauung, ein Um- oder Ausbau, eine Nutzungsänderung usw. in das Stadtgefüge einzupassen. Planungsrechtliche Auskünfte können mündlich während der allgemeinen Öffnungszeiten oder schriftlich (kostenpflichtig) gegeben werden.
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