Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (GFNP) - ein Instrument für die räumliche Entwicklung auf Gemeindeebene
Der einzelne Bürger oder Grundstückseigentümer kann jedoch aus dem Flächennutzungsplan keinen Rechtsanspruch auf die Ausweisung eines Baugebietes oder die Bebaubarkeit eines Grundstücks herleiten.
Darstellung im Flächennutzungsplan
- die allgemeine Art der für die Bebauung vorgesehenen Flächen (Bauflächen),
- die Ausstattung des Gemeindegebiets mit Einrichtungen für den Gemeinbedarf (Schulen, Kindergärten etc.),
- verschiedene Arten von Grünflächen (Kleingärten, Parks, Friedhöfe, Sportanlagen etc.),
- die wichtigsten Verkehrsbezüge sowie
- die nachrichtliche Übernahme von anderen Fachplanungen.
Der Katalog ist nicht abschließend. Die Inhalte des Flächennutzungsplanes sollen sich jedoch auf die Aussagen beschränken, die erforderlich sind, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
Gesamtflächennutzungsplan der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Der aus dem Jahr 1983 stammende Gesamtflächennutzungsplan der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn wurde 2011 neubekanntgemacht und bildet die Grundlage für die städtebauliche Entwicklung.
An dieser Stelle können Sie den wirksamen Gesamtflächennutzungsplan der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn vom 28.09.1983 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 24.03.2011 einsehen. Dieser ist ständig aktuell zu halten und daher bereits in Teilbereichen überarbeitet (Flächennutzungsplanänderungen) bzw. berichtigt worden. Es gilt das gedruckte Original in Verbindung mit den separat seit o.g. Bekanntmachung veröffentlichten wirksamen Flächennutzungsplanänderungen.