Steuern & Gebühren
1) Regelmäßige Fälligkeiten der Gewerbesteuer, Grundsteuern und Niederschlagswassergebühren
Die vorgenannten Steuern und Abgaben (Vorauszahlungen / Abschlagszahlungen) werden in der Regel zu einem Viertel der Jahresbeiträge zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres fällig und sind an die Stadtkasse Limburg a. d. Lahn zu entrichten.
Folgende Besonderheiten ergeben sich bei der Grundsteuer hinsichtlich der Höhe der Jahresbeiträge:
Jahresbetrag zum 15. August, wenn dieser 15,- Euro nicht übersteigt
Je zur Hälfte des Gesamtbetrages zum 15. Februar und 15. August, wenn dieser 30,- Euro nicht übersteigt.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Grundsteuer unabhängig von der Höhe der Steuer zum 1. Juli eines Jahres in einer Summe zu zahlen. Voraussetzung ist eine entsprechende Antragstellung, die bis 30. September eines Jahres (für das Folgejahr) erfolgen muss.