Bauaufsichtsgebührensatzung
und Stellplatzsatzung
Der Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn hat sowohl eine eigene Satzung über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung) als auch eine eigene Satzung über Stellplätze oder Garagen sowie Abstellplätze für Fahrräder (Stellplatzsatzung).
Bauaufsichtsgebührensatzung
Satzung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren
Bauaufsichtsgebührensatzung
Stellplatzsatzung
Satzung über Stellplätze oder Garagen sowie Abstellplätze für Fahrräder (Stellplatzsatzung)
Stellplatzsatzung
Weitere Satzungen ...
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