Ausländerbeiräte
Nr. 99011007000000Volltext
Die Ausländerbeiräte in Hessen sind in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter den §§ 84-88 und als freiwillige Gremien auch in der Hessischen Landkreisordnung (HKO) unter §§ 4b verankert.
Die zentrale und wertvolle Aufgabe des Ausländerbeirats ist, die kommunalen Organe in jenen Fragestellungen zu beraten, die in besonderer Weise die ausländische Bevölkerung der Gemeinde betreffen. Bei der Beratung hat er sich von den Interessen dieser Bevölkerungs-gruppe leiten zu lassen. Somit ist der Ausländerbeirat ein Berater der kommunalen Gremien. Diese Unterstützung ist geboten, da die Gemeindevertreter im Rahmen ihrer Entscheidungsbefugnis unter den Maßgaben des Wahlrechts und der kommunalen Selbstverwaltung auch die Interessen der örtlichen ausländischen Bevölkerung vertreten. Der Ausländerbeirat ist in seiner Tätigkeit auf die innere Sphäre der Gemeinde beschränkt. So wie Ausschüsse und Kommissionen ist der Ausländerbeirat nach außen nicht rechtsfähig.
Ausländerbeiräte werden in Gemeinden gewählt, in denen mehr als 1.000 ausländische Einwohner gemeldet sind (§ 84 HGO). Wird diese Grenze unterschritten, kann die Gemeinde die Einrichtung eines Ausländerbeirats in der Hauptsatzung regeln; freigestellt ist die Wahl eines Ausländerbeirats auch auf Kreisebene. Die Wahlperiode eines Ausländerbeirats beträgt fünf Jahre. Die Zahl der zu wählenden Vertreter liegt zwischen 3 und 37. Gewählt wird nach den gleichen Grundsätzen wie bei den allgemeinen Kommunalwahlen mit der Besonderheit, dass nur ausländische Einwohner, auch EU-Bürger, nicht aber deutsch-ausländische Doppelstaater wahlberechtigt sind. Das passive Wahlrecht haben auch eingebürgerte Menschen mit Migrationshintergrund. Bei den letzten Ausländerbeiratswahlen im November 2015 wurden in 83 Kommunen und Landkreisen gewählt.
Auf Landesebene schließen sich die Ausländerbeiräte in der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (agah) zusammen. Die agah ist auch Dienstleistungserbringer für die Ausländerbeiräte. Sie soll die kommunalen Ausländerbeiräte bei ihrer Arbeit beraten und unterstützen.
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Zusatzinformation
Der Ausländerbeirat Limburg hat sich 2021 neu konstituiert und wurde von der ausländischen Bevölkerung, EU-Bürgerinnen, -Bürgern und Staatenlosen direkt und demokratisch für fünf Jahre gewählt. Deutsch-ausländische Doppelstaater sind nicht wahlberechtigt, dürfen sich aber zur Wahl stellen.
Der Ausländerbeirat ist die offizielle Vertretung der ausländischen Bevölkerung in der Kommune und verfolgt das Ziel, überparteilich und überkonfessionell der interkulturellen Verständigung der hier wohnhaften Menschen zu dienen.
Der Beirat hilft ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern bei ihren Belangen und ebnet ihnen den Weg zu den jeweils zuständigen Anlaufstellen sowie ins gesellschaftliche und politische Engagement.
Zudem ergänzt und berät der Ausländerbeirat die politischen Gremien und die Stadtverwaltung bei ihrer Arbeit.
Als Vorsitzender des Ausländerbeirats fungiert Mustafa Yüce. Seine Stellvertreter sind Yusuf Kutlucan und Serdar Yilmaz.
Weitere Mitglieder sind:
Aziz Agman
Mersad Alickovic
Meysam Ehtemai
Ramazan Kutlucan
Driss Laroussi
Anna Liashko
Farimah Mohammadi
Seref Özarslan
Salih Cemal Yilmaz
Feiza Yilmaz.