Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)
Nr. 99108001001000Leistungsbeschreibung
Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
An wen muss ich mich wenden?
An die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser zusätzlich eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Straßenverkehrsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Einige Städte oder Gemeinden ermöglichen jedoch auch eine schriftliche oder sogar elektronische Beantragung. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen möchten, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen.
Welche Gebühren fallen an?
Der Bewohnerparkausweis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt mindestens 10,20 Euro und höchstens 30,70 Euro pro Jahr. In welcher genauen Höhe die Gebühr erhoben wird, teilt Ihnen die zuständige Straßenverkehrsbehörde mit.
Rechtsgrundlage
- § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt); Anlage zu § 1 GebOSt, Gebühren-Nr. 265
Regelungen in Limburg
Spezielle Hinweise des Magistrats der Kreisstadt Limburg an der Lahn.
Die Ausstellung eines Bewohnerausweises für Bewohner abgegrenzter Wohngebiete ist nur möglich, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Erster Wohnsitz im Zonen- bzw. Bewohnerbereich
- private Nutzung des Pkws
- nur ein Bewohnerausweis pro Person
Notwendige Unterlagen: Kfz-Schein
Gebühren
Bewohnerparken Allgemein:
- Erstantrag: 33,00 €
- Folgeantrag: 17,00 €
Bewohnerparken Altstadt:
- Erstantrag: 17,00 €
- Folgeantrag: 13,00 €
Die Ausweise sind jeweils für zwei Jahre gültig; Rechtsgrundlage ist der § 45 StVO
Was sollte ich noch wissen?
Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Die näheren Einzelheiten sind bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.