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Abwassergebühr

Nr. 99129001137000

Volltext

Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

Ansprechpunkt

Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.

Abwassergebühren

Nach der ab 01.01.2008 gültigen Entwässerungssatzung (EWS) erhebt der Magistrat der Kreisstadt Limburg an der Lahn zur Deckung der Kosten Gebühren für das Einleiten von

a) Niederschlagswasser  Niederschlagswassergebühren
b) Schmutzwasser  Schmutzwassergebühren

Rechtliche Grundlagen:
• Entwässerungssatzung der Kreisstadt Limburg an der Lahn (EWS)
• Abgabenordnung (AO)
• Gesetz über Kommunale Abgaben (KAG)

Entwicklung der Steuer- und Gebührensätze der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn

Entwicklung der Steuer- und Gebührensätze der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn


Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Niederschlagswasser
Abwassergebühren


in %-Punktein %-Punktein %-Punkte
in €/Jahr pro m²

in € pro m³


 -Betriebe der Land- und Forstwirtschaft-
-bebaute und unbebaute Grundstücke-

versiegelter Fläche


2000
230
290
350
-
2,94
2001

230

290
350
- 2,94 
2002

230

290
350
- 2,94
2003

230

290
350
- 3,07
2004

280

370
385
- 3,07
2005

280

370
385
- 3,07
2006

280

350
365
- 3,07
2007

280

350
365
- 3,07
2008

230

290
350
0,61  2,02
2009

230

290
350
0,61 2,02
2010

230

290
350
0,61 2,02
2011

230

290
350
0,61 2,02
2012

230

290
350
0,61 2,02
2013
230
290
350
0,61 2,02
2014
255
340
370
0,61 2,02
2015
255
340
370
0,61 2,02
2016
332
365
370
0,61 2,02
2017

332

365
370
0,61 2,02
2018

332

365
370
0,61 2,02
2019

332

365
370
0,61 2,02
2020

332

365
370
0,61 2,02
2021

332

365
370 0,61 2,02
2022

332

365
370
0,61 2,02


2023
332
365
370
0,61
2,02

2024
332
365
370
0,61
2,02

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