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Personalausweis beantragen

Nr. 99008001012000

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Frist

Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
    • alter Personalausweis,
    • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild 
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Digitales Lichtbild

Digitales Lichtbild

Seit dem 1. Mai 2025 können biometrische Lichtbilder nur noch in Form eines QR-Codes entgegegen genommen werden.

Anstatt ein klassisches Passfoto in Papierform einzureichen, müssen Sie nun ein digitales Lichtbild nutzen. Sie erhalten vom Fotostudio einen QR-Code mit welchem wir das Bild über eine sichere Cloud abrufen können. Ziel dieser Änderung ist die Verbesserung der Qualität und die Verhinderung von Manipulation der Passbilder, was dazu führt, dass hoheitliche Dokumente nunnoch sicherer sein werden.

Es können weiterhin Passfotos vom Fotografen oder Drogeriemarkt genutzt werden, insofern es sich um einen registrierten Fotodienstleister handelt.

Selbstgemachte Bilder, Fotos aus Fotoboxen oder Passbilder von nicht registrierten Fotografen dürfen nicht mehr angenommen werden. Ausnahmen sind nicht möglich. 

Rechtsgrundlage(n)

Was sollte ich noch wissen

Die Beantragung eines Personalausweises muss persönlich erfolgen; die Abholung ist durch einen Vertreter (Vollmacht ausstellen) möglich.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 07.04.2025
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

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