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Hundesteuer - Hund abmelden

Nr. 99102013070000

Volltext

Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

  • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
  • Sie keinen Hund mehr haben.

Zusatzinformation

Bei der Abmeldung ist, wenn vorhanden, eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung mitzubringen und die Hundesteuermarke ist zurückzugeben.

Ansprechpunkt

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

Erforderliche Unterlagen

  • Hundesteuermarke
  • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung

Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

Kosten

In der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

Frist

Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Hinweise (Besonderheiten)

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

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