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Niederschlagswassergebühren

Leistungsverzeichnis

Die Niederschlagswassergebühren werden unmittelbar von der Kreisstadt Limburg an der Lahn als Jahresgebühr berechnet und zusammen mit den Grundsteuern festgesetzt und erhoben.

Bemessungsgrundlage und Gebührenmaßstab:

Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser sind nach der Entwässerungssatzung der Kreisstadt Limburg an der Lahn die bebauten und künstlich befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser der Abwasseranlage zufließt beziehungsweise die an die Abwasseranlage angeschlossen sind. Es handelt sich hierbei insbesondere um Dachflächen und sonstige künstlich befestigte Flächen (zum Beispiel Hofeinfahrten und Wege).

Die Niederschlagswassergebühr beträgt jährlich 0,61 €. pro Quadratmeter der vorgenannten abflusswirksamen Flächen.

Gebührenpflichtig ist:

Grundsätzlich der im Grundbuch eingetragene Grundstückseigentümer. Bei mehreren Eigentümern werden die Gesamtquadratmeter nach den amtlichen, d.h. im Grundbuch eingetragenen Eigentumsanteilen aufgeteilt.

Fälligkeit und Beginn der Gebührenpflicht:

Die Niederschlagswassergebühr wird in der Regel vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres fällig und ist an die Stadtkasse Limburg an der Lahn zu entrichten.

Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Benutzen des betriebsfertigen Anschlusses des Grundstücks. Gebührenpflichtig ist grundsätzlich der Eigentümer des Grundstücks.

Mitwirkungspflicht:

Die Kreisstadt Limburg an der Lahn kann von den Grundstückseigentümern eine Aufstellung der abflusswirksamen Flächen verlangen (sogenannte „Mitwirkungspflicht“). Darüber hinaus sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, jede Änderung hinsichtlich der Bemessungsgrundlage sowie der Eigentumsverhältnisse mitzuteilen.

Allgemeines:

Bei den Gebührenbescheiden handelt es sich grundsätzlich um sogenannte „Dauerbescheide“, das heißt die festgesetzten Gebühren gelten solange weiter, bis ein neuer Abgabenbescheid ergeht.

Nähere Informationen zu den Niederschlagswassergebühren entnehmen Sie bitte der unter „Satzungen“ hinterlegten Entwässerungssatzung der Kreisstadt Limburg an der Lahn. Entwässerungssatzung

 

Entwicklung der Steuer- und Gebührensätze der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn

Entwicklung der Steuer- und Gebührensätze der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn


Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Niederschlagswasser
Abwassergebühren


in %-Punktein %-Punktein %-Punkte
in €/Jahr pro m²

in € pro m³


 -Betriebe der Land- und Forstwirtschaft-
-bebaute und unbebaute Grundstücke-

versiegelter Fläche


2000
230
290
350
-
2,94
2001

230

290
350
- 2,94 
2002

230

290
350
- 2,94
2003

230

290
350
- 3,07
2004

280

370
385
- 3,07
2005

280

370
385
- 3,07
2006

280

350
365
- 3,07
2007

280

350
365
- 3,07
2008

230

290
350
0,61  2,02
2009

230

290
350
0,61 2,02
2010

230

290
350
0,61 2,02
2011

230

290
350
0,61 2,02
2012

230

290
350
0,61 2,02
2013
230
290
350
0,61 2,02
2014
255
340
370
0,61 2,02
2015
255
340
370
0,61 2,02
2016
332
365
370
0,61 2,02
2017

332

365
370
0,61 2,02
2018

332

365
370
0,61 2,02
2019

332

365
370
0,61 2,02
2020

332

365
370
0,61 2,02
2021

332

365
370 0,61 2,02
2022

332

365
370
0,61 2,02


2023
332
365
370
0,61
2,02

2024
332
365
370
0,61
2,02

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