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Wahl von Schiedspersonen

Neuwahl einer Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks Limburg II (Ahlbach)

Für den Schiedsamtsbezirk Limburg II (Ahlbach) ist eine Schiedsperson von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren neu zu wählen. Die Eignungsvoraussetzungen für das Amt ergeben sich aus § 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes.

Interessierte Personen, die in Limburg wohnen und sich zur Wahl stellen wollen, wer­den gebeten, sich bis zum 03. Januar 2026 an den Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn zu wenden.

Postanschrift: Hauptverwaltungsabteilung, Über der Lahn 1, 65549 Limburg a. d. Lahn

E-Mail: hauptverwaltung@stadt.limburg.de 

Limburg a. d. Lahn, den 18. November 2025


Bewerbungsbogen:

Personalbogen Schiedsamt Limburg II (Ahlbach)

Informationen:

Schiedsamt-Info des Justizministeriums

Hessisches Schiedsamtsgesetz

24.11.2025 

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