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altes Rathaus Limburg (4)
Rathaus Limburg in der Werner-Senger-Straße
Richtlinie zur Förderung von Begrünung (Dach- und Fassadenbegrünung), Entsieglung und Biodiversität sowie Zisterneneinbau vom 01.06.2023
Claudia Rohletter
Über der Lahn 165549 Limburg a. d. Lahn
Kathrin Bieniek
Mira Jana Stockmann
Leiterin der Stabsstelle Energie, Klima- und Umweltschutz
Name*
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Straße und Hausnummer des Grundstücks*
Flur*
Flurstück*
Ihr Antrag kann erst dann bearbeitet werden, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen (siehe Checkliste des Antrages) eingereicht haben. Als Eingangsdatum für die Bearbeitung gilt der vollständig eingereichte Antrag.
Hiermit wird eine Förderung nach der Richtlinie zur Förderung von Begrünung (Dach- und Fassadenbegrünung), Entsieglung und Biodiversität sowie Zisterneneinbau für folgende geplante – noch nicht begonnene – Maßnahme(n) beantragt (bitte entsprechende Felder der Tabelle ausfüllen): Die Förderhöhe entnehmen Sie bitte der Kurzübersicht auf Seite 2 der Förderrichtlinie.
Bitte entsprechend anklicken!
(1) Dachbegrünung
PV Bonus
(2) Fassadenbegrünung
(3) Entsiegelung
(4) Umwandlung Vorgärten
(5) ZisternenZisterne zur Garten und Grünflächenbewässerung ohne HausanschlussRegenwassernutzungsanlage (für z.B. Toilettenspülung) mit Hausanschluss
Retentionszisternenbonus
Hinweis: Die Maßnahmen sind grundsätzlich kombinierbar.
*
Dem Förderantrag sind folgende Unterlagen zwingend beizufügen:
Der Nachweis erfolgt durch:
für Privatpersonen
für Hausverwaltungen als Vertretungen von Eigentümergemeinschaften:
Maximal 4 MB und nur Dateien im Format PDF, JPG erlaubtSie können in diesem Feld mehrere Dateien auswählen oder die gewünschten Dateien in das Feld ziehen.
Hiermit erklärt die Antragstellerin/der Antragssteller, dass sie/er:
Die Antragstellerin/der Antragsteller versichert, dass sie/er eine Förderung nach der Richtlinie zur Förderung von Begrünung (Dach- und Fassadenbegrünung), Entsieglung und Biodiversität sowie Zisterneneinbau der Kreisstadt Limburg bisher
nicht erhalten*erhalten*beantragt*
hat.
Antrag vom (Datum)
Bescheid vom (Datum)
Nummer des Bescheides
1. Die Förderbedingungen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.
2. Subventionserhebliche Tatsachen
Wir weisen Sie daraufhin, dass der beantragte Zuschuss eine Subvention gemäß § 264 Strafgesetzbuch (StGB) ist. Nach § 264 StGB macht sich u.a. derjenige wegen Subventionsbetrugs strafbar, der über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn vorteilhaft sind. Strafbar macht sich auch, wer gegen die ihm auferlegten Mitteilungspflichten verstößt.
Subventionserhebliche Tatsachen sind insbesondere alle
Alle Tatsachen, die der Bewilligung, Gewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen des gewährten Zuschusses entgegenstehen oder für dessen Rückforderung erheblich sind, sind unverzüglich mitzuteilen.
Ich beantrage die Förderung des/der oben beschriebenen geplanten Maßnahme(n) und versichere, dass alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Mir ist bekannt, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht.
Die Richtlinie zur Förderung von Begrünung (Dach- und Fassadenbegrünung), Entsieglung und Biodiversität sowie Zisterneneinbau vom 01.06.2023 habe ich zur Kenntnis genommen und bin mit den dortigen Verpflichtungen einverstanden.
Ort*
Datum*
Zum Zwecke der Durchführung des Förderprogramms benötigen wir personenbezogene Daten. Mit ihrer/seiner Unterschrift willigt die Antragstellerin/der Antragsteller ein, dass sämtliche im Zusammenhang mit der Durchführung des Förderprogramms anfallenden Daten nach den Vorschriften des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) durch die Kreisstadt Limburg erhoben, verarbeitet und genutzt werden können. Zusätzlich werden die Daten wissenschaftlich ausgewertet und in anonymisierter Form veröffentlicht.
*JaNein
Diese Einwilligung kann auch verweigert werden – in diesem Fall muss der Antrag auf Förderung leider abgelehnt werden.
[1] Bei Regenwassernutzungsanlagen beachten: eine schriftliche vom Eigentümer und Installateur unterzeichnete Anzeige an die EVL und die Stadt Limburg ist erforderlich. Die Anzeige muss eine Bestätigung eines Fachunternehmens enthalten, dass eine fachgerechte Installation nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt ist. Weiterhin ist ein Nachweis über den Einbau eines geeichten Wasserzählers zu erbringen. Der geeichte Wasserzähler ist bauseits zu installieren. Die Hinweise und Vorgaben unter Punkt 3.2 Abschnitt (5) Einbau Regenwasserzisternen sind zu beachten.
(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)