Antrag auf eine Baugenehmigung stellen
Nr. 99012008001000Leistungsbeschreibung
Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, nachdem Sie die Baugenehmigung erhalten haben.
An wen muss ich mich wenden?
An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren richtet sich, außer beim Abbruch, nach den Rohbaukosten der baulichen Anlage. Die jeweiligen Kommunen können durch Satzung abweichende Gebühren vom Gebührenverzeichnis der Verwaltungskostenordnung festsetzen. Wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Bauaufsichtsgebührensatzung
Bauaufsichtsgebührensatzung
Der Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn hat eine eigene Satzung über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung):
Satzung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren
- Bauaufsichtsgebührensatzung - vom 17. Dezember 2003
Bauaufsichtsgebührensatzung
Weitere Satzungen finden Sie auf unserer Internetseite unter
Limburger Stadtrecht.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine erteilte Baugenehmigung ist 3 Jahre gültig. Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als ein Jahr unterbrochen worden sind.
Rechtsgrundlage
- § 2 Hessische Bauordnung (HBO): Begriffe
- § 57 Hessische Bauordnung (HBO): Entwurfsverfasserin, Entwurfsverfasser, Bauvorlageberechtigung
- § 66 Hessische Bauordnung (HBO): Baugenehmigungsverfahren
- § 69 Hessische Bauordnung (HBO): Bauantrag, Bauvorlagen
- § 71 Hessische Bauordnung (HBO): Beteiligung der Nachbarschaft
- § 75 Hessische Bauordnung (HBO): Baubeginn
Formulare
- (1.2 MB)
Voraussetzungen
Alle erforderlichen Unterlagen und Formulare sind vollständig digital im Bauportal oder analog eingereicht. Dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen