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10.01.2019

Gewerbliche Dieselfahrzeuge: Bund fördert Nachrüstung

Die Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen mit Dieselmotoren werden unter gewissen Voraussetzungen vom Bund gefördert, darauf macht die Stadt Limburg aufmerksam. Geregelt wird die Förderung mit einer Richtlinie, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde und somit in Kraft getreten ist. Die Umrüstung von Fahrzeugen, die Limburg eingesetzt werden, kann damit um bis zu maximal 5000 Euro gefördert werden.
Limburg gehört in der Republik zu den Städten mit der höchsten Stickstoffdioxidbelastung. Da gewerblich genutzte Handwerker- und Lieferfahrzeuge zu dieser Belastung beitragen, hat die Bund im Rahmen seines Konzepts für saubere Luft und zur Sicherung der individuellen Mobilität in den Städten ein Förderprogramm zur Nachrüstung aufgelegt. Unterschieden wird dabei in zwei Kategorien, in Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen und in Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen.

Die vom Bund gewährte Förderung ist in ihrer Höhe von verschiedenen Faktoren abhängig. Von der zulässigen Gesamtmasse und der Größe des Betriebs. Die Fördersummen betragen zwischen 3000 und 5000 Euro. Gefördert werden System- und externe Einbauten der Nachrüstung von genehmigten Abgasbehandlungsystemen zur Reduzierung der Stickoxide. Anträge können von Betrieben gestellt werden, die ihren Firmensitz in Limburg und im Landkreis Limburg-Weilburg sowie in den direkt angrenzenden Landkreisen haben. Wenn Halter von gewerblich genutzten Fahrzeugen ihren Firmensitz außerhalb der in Frage kommenden Landkreise haben, können sie eine Förderung beantragen, wenn sie eine nennenswerte Zahl von Aufträgen (das sind 25 Prozent und mehr des jährlichen Auftragsvolumens) in Limburg abzuarbeiten haben.

Anträge stellen

Anträge auf eine Förderung sind in schriftlicher Form unter Angabe der Anzahl der umzurüstenden Fahrzeuge und deren Schadstoffklassen an folgende Anschrift zu richten: Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen, Referat II.2, Schloßplatz 9 in 26603 Aurich.

Der Direktlink ins Antragsportal ist auf der Internetseite der Bundesanstalt für Dienstleistungen (BAV) unter https://www.bav.bund.de im Bereich „Antragsverfahren“ eingestellt. Zur Erstellung förmlicher Förderanträge ist das elektronische Formularsystem easy-Online (https://foerderportal.bund.de/easyonline) zu verwenden.

Weiterführende Informationen gibt es auf der der Infoseite der BAV unter https://www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/91_Nachruestung_Handwerker_und_Lieferfahrzeuge/Nachruestung_Handwerker_Lieferfahrzeuge_node.html.

 

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