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06.07.2018

Dem Baumarkt einen Schritt näher

Die Ansiedlung des Obi-Marktes im Limburger ICE-Gebiet ist planungsrechtlich einen Schritt fortgeschritten, die Stadtverordneten haben in ihrer Sitzung vor der Sommerpause sowohl bei der Änderung des Flächennutzungsplans als auch beim Bebauungsplan für den „Dienstleistungsbereich am ICE-Bahnhof Limburg-Süd, Teil B“ mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss den nächsten Verfahrensschritt erreicht. Alle bisher zusammen getragenen Unterlagen sind noch bis Freitag, 27. Juli, im Rathaus während der Geschäftszeiten einzusehen.
Am 30. Mai 2016 hatte die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss sowohl für die Änderungen des Flächennutzungsplans als auch für den Bebauungsplan gefasst. Das Verfahren soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Bau- und Heimwerkermarktes mit Gartencenter schaffen. Der Markt wird auf der Fläche entstehen, die einmal für ein mögliches FOC in dem ICE-Gebiet reserviert war. Mit der neuen Form der Nutzung ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans verbunden.

Mit dem Aufstellungsbeschluss ging eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange einher. Umweltbericht zum Bebauungsplan, artenschutzrechtliche Fachgutachten, umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentliche Belange, Baugrundgutachten, Schallschutzgutachten und mehr sind im laufenden Verfahren gefertigt und eingereicht worden. Zehn abwägungsrelevante Stellungnahmen gingen dabei ein, lediglich die Naturschutzverbände äußerten sich aufgrund des Verlustes von wertvollem Ackerböden negativ zu dem Vorhaben.

Anbindung an die B8

Zu den vorgelegten Unterlagen in dem bisherigen Verfahren gehört auch eine Markt- und Standortanalyse zur Ansiedlung des Bau- und Heimwerkermarktes, dabei handelt es sich planungsrechtlich gesehen um großflächigen Einzelhandel. Das Sortiment darf nur auf zehn Prozent der Verkaufsfläche Waren enthalten, die für die Innenstadt relevant sind. Die Limburger Liste aus dem Einzelhandelskonzept zählt dabei eine ganze Reihe von Waren auf. Ziel ist es, der Innenstadt keine zusätzliche Konkurrenz zu machen.

Größeren Abstimmungsbedarf gab es im bisherigen Verfahrensablauf bei der Verkehrsanbindung, der Markt erhält eine eigene Zufahrt von der Bundesstraße 8, um den bereits bestehenden Knotenpunkt nicht zu überlasten. Im Zusammenhang mit den Planungen für das Areal zwischen der Autobahn und der B 8 kristallisierte sich heraus, dass eine neue Anbindung nur mit einer ampelgesteuerten Kreuzung möglich ist, da von dort aus zugleich auch eine Zufahrt in das Areal zwischen A 3 und B 8 ermöglicht wird. Zunächst war auch die Möglichkeit eines Kreisverkehrs in Erwägung gezogen worden.

Ökologischer Ausgleich

Im Rahmen des bisherigen Verfahrens ist auch die Verkaufsfläche noch einmal etwas erweitert worden. Bisher lag die Gesamtverkaufsfläche bei 12.610 qm, davon maximal 650 qm für innenstadtrelevante Sortimente, nun wird die maximale Verkaufsfläche auf 12.800 qm erhöht, da auf dem Areal auch Schüttgüter (Sand, Kies, Splitt und mehr) verkauft werden sollen. Der Markt wird über 300 Stellplätze für Autos verfügen.

Für so ein Vorhaben ist natürlich auch ein ökologischer Ausgleich zu schaffen, der nicht direkt im ICE-Gebiet und in unmittelbarer Nachbarschaft möglich ist. Deshalb gehen in das Projekt auch Ökopunkte der Gemeinde Brechen ein (resultierend aus der Beseitigung von Wehren im Emsbach) und als Ausgleich wird noch eine Fläche hinzugezogen, die etwa 1,5 Kilometer entfernt liegt und im Rahmen einer Erweiterung von Bördner schon als Ausgleichfläche dient. Dort hat die Stadt die Möglichkeit, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zu schaffen, in dem Lebensraum für Tiere erhalten bzw. geschaffen wird, in dem Fall für die Feldlerche. Im Rahmen dieser CEF-Maßnahme (continued ecological functionality) ist die Schaffung von extensiven Wiesenflächen auf einer Fläche mit der Größe von einem Hektar notwendig. Die Flächen werden im parallel verlaufenden Bebauungsplanverfahren zur Betriebsweiterung von Bördner ausgewiesen.

Nach der derzeit laufenden Offenlage hat die Stadtverordnetenversammlung über weiter eingehende Stellungnahmen abzuwägen und anschließend den Satzungsbeschluss zu fassen. Mit dem Satzungsbeschluss und der damit verbundenen Rechtskraft des geänderten Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans wird im Spätsommer/Herbst gerechnet.

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